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Country by Country Reporting (CbCR)

Erfüllen Sie Ihre Pflichten zu länderbezogenen Berichten zeitgerecht und effizient - Deloitte unterstützt Sie mit Know-how und Technologie in sämtlichen Phasen.

Hintergrund

Die Bestimmungen zum sog. länderbezogenen Bericht („Country-by-Country Report", CbCR) wurden in Österreich mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) umgesetzt. Eine multinationale Unternehmensgruppe ist verpflichtet, einen CbCR zu erstellen, wenn der jährliche konsolidierte Gesamtumsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mindestens 750 Millionen Euro beträgt.

Der CbCR wird zusätzlich zum Master File und Local File erstellt und enthält bestimmte Kennzahlen des Unternehmens, wie beispielsweise, Steuerzahlungen, laufender Steueraufwand, Erträge, Beschäftigtenzahl. Er wird jährlich in aggregierter Form pro Land aufbereitet und an die Finanzverwaltung des Ansässigkeitsstaates übermittelt.

In Folge werden CbCR automatisch zwischen den zuständigen Finanzverwaltungen der einzelnen Länder mit qualifiziertem Austauschabkommen ausgetauscht.

Herausforderungen für die betroffenen Unternehmen

Die Erstellung eines CbCR hält sowohl bei der inhaltlichen als auch der technischen Umsetzung Herausforderungen bereit:

  • Inhaltliche Umsetzung: Die Begriffsbestimmungen weichen teilweise stark von den gewohnten Unternehmens- bzw. Steuerrechtlichen Kennzahlen ab. Das führt bei der Auswahl der richtigen Daten oft zu Schwierigkeiten. Zum ersten Mapping der notwendigen Daten ist somit darauf zu achten, sämtliche benötigten Informationen einzuholen und durch den Einsatz von automatisierten Lösungen den Compliance-Aufwand für das Unternehmen möglichst gering zu halten.
  • Technische Umsetzung: Umwandlung der notwendigen Informationen in das von der OECD vorgegebene XML-Schema. Alle vom CbCR betroffenen Unternehmen sollten kurzfristig prüfen, ob sie bereits über eine technische Lösung verfügen, die einen XML-Datensatz gemäß dem OECD-Datenschema mit allen notwendigen Datenfeldern sowie Stammdaten generieren kann.

Lösung von Deloitte

Deloitte verfügt für inhaltliche und technische Hürden über eine rechtssichere Lösung:
 

  1. Unsere Experten wissen, welche Daten Sie ans Finanzamt übermitteln müssen und welche Datenquellen Sie nutzen können.
  2. XML-Datensätze können durch Deloitte aus Bestandsdaten in OECD-konformer Weise mit Hilfe der eigenen Plattform CDX Smart generiert werden. Mit CDX smart im Rahmen der global Tax Reset Initiative verfügt Deloitte über eine eigene Plattform, mit der XML-Datensätze aus bereits vorhanden Datenquellen von Mandanten (z.B. Tabellenkalkulationsprogrammen) generieren werden können.
  3. Die Übermittlung des länderbezogenen Berichts kann (nach Bevollmächtigung) durch Deloitte erfolgen.

So funktioniert die Erstellung eines CbC-Reports.

Aufzeichnung des Tax-Webcasts vom 14.9.2017

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