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Einführung des Verpackungsgesetzes in Deutschland betrifft auch Hersteller in Österreich

Mit 1.1.2019 ist das „Verpackungsgesetz 2019“ in Deutschland in Kraft getreten und hat die Verpackungsverordnung abgelöst. Im Zuge der Gesetzesänderung kam es zu weitreichenden Änderungen, insbesondere zur Einführung eines zentralen Registers und zur Ausweitung der Prüfungsnotwendigkeiten.

Österreichische Hersteller, die Ware in Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, die beim privaten Endverbraucher bzw. auch bei vergleichbaren Stellen als Abfall entsorgt werden, waren bereits in der Vergangenheit verpflichtet, diese Verpackungen über Dienstleister (duales System) entsorgen zu lassen. In diesem Zusammenhang war es auch notwendig, die Verpackungsmengen an den jeweiligen Dienstleister zu melden und, bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte, auch eine Prüfung der Meldung durchführen zu lassen. Mit der Einführung eines zentralen Registers (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) für die Meldung der Verpackungsmengen kam es nun zu umfangreichen Änderungen der Meldevorgänge und Abläufe.

Insbesondere folgende Änderungen und wichtige Aspekte sind zu beachten:

  • Ergänzend zum Abschluss eines Lizenzvertrags mit einem dualen System ist nunmehr eine Registrierung als Hersteller im Register-Portal LUCID notwendig.
  • Die Meldungen der Verpackungsmengen erfolgen über LUCID, das eigens für diese Zwecke eingerichtet wurde.
  • Die Meldefrist für die Jahresmeldung endet nunmehr mit dem 15. Mai des Folgejahres und ist damit in einzelnen Fällen kürzer bemessen als in der Vergangenheit.
  • In der Kommunikation mit dem Prüfer über LUCID sind nun einige Schritte zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.
  • In Fällen, in denen mehrere Dienstleister gleichzeitig eingesetzt werden, kann es nunmehr zu einer neu entstandenen Prüfungspflicht kommen, wenn zwar pro Dienstleister die Grenzwerte nicht überschritten werden, die Bagatellgrenzen gem. VerpackG aber gesammelt überschritten werden.
  • Die Definition der relevanten Verpackung (systembeteiligungspflichtige Verpackung) gem. VerpackG weicht in einzelnen Bereichen von der Definition der Verpackung in Österreich ab, insbesondere der Bereich Transportverpackung ist davon betroffen. Dadurch kann es auch zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Dieses Detail sollte auch in der Anlage und Aktualisierung der Produkt-Stammdaten beachtet werden.
  • Zur Einordnung und Abgrenzung von Verpackungen wurde ein „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ veröffentlicht, der die Einschätzung durch den Hersteller erleichtern soll.
  • Auch am Postweg direkt an deutsche Endkunden versandte Waren sind von der Meldepflicht umfasst.
  • Die Registrierungs- und Meldepflicht ist auch abhängig von der Verantwortung über den Transport nach Deutschland (Beauftragung des Spediteurs).

Wir empfehlen aus gegebenem Anlass, das bestehende Kundenportfolio und die Lieferbeziehungen dahingehend zu untersuchen, ob auch Waren nach Deutschland geliefert werden. Bei bestehenden Lizenzverträgen mit mehreren dualen Systemen empfehlen wir weiters, zu überprüfen, ob die Bagatellgrenzen unter Umständen gesammelt überschritten werden und dadurch eine Prüfungspflicht ausgelöst wird. Wir unterstützen Sie in diesem Zusammenhang gerne bei der Evaluierung einer etwaigen Prüfungspflicht und der Durchführung einer Prüfung.

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