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Internes Kontrollsystem im Bereich Steuern

Steuerkontrollsystem (SKS) als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der „begleitenden Kontrolle“

Die begleitende Kontrolle ist eine Alternative zur steuerlichen Außenprüfung. Ein angemessenes und wirksames Steuerkontrollsystem ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme an der begleitenden Kontrolle. Zudem kann ein Steuerkontrollsystem dazu beitragen, den Verband/das Management/die Mitarbeiter vor finanzstrafrechtlichen Folgen zu schützen. Die ExpertInnen Verena Gabler und Alois Prochaska geben einen Überblick.

Worum handelt es sich beim SKS? Was sind die Ziele des SKS?

Das Steuerkontrollsystem ist ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Rahmenwerk für die Reduktion von Verstößen gegen Steuervorschriften. Das SKS baut auf andere unternehmensinterne Kontrollsysteme, wie das rechnungslegungsbezogene Kontrollsystem auf.

Die Ziele eines SKS sind die vollständige, richtige sowie die termingerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten.

Welche Vorteile bringt das SKS für Unternehmen? 

Mithilfe eines SKS lassen sich Verstöße gegen Steuergesetze und finanzstrafrechtliche Risiken vermeiden. Unternehmen haben mit einem angemessenen und wirksamen SKS den Vorteil, steuerrelevante Risiken frühzeitig zu erkennen, und damit ihre steuerliche Rechts- und Planungssicherheit wesentlich zu erhöhen.

Im Zuge der Implementierung des SKS werden die entsprechenden Ist-Prozesse erhoben. Dabei wird sehr schnell das Optimierungspotential erkannt. Durch klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten wird die Qualität des steuerlichen Risikomanagements erhöht.

Wie beeinflusst die „Verordnung über die Prüfung des Steuerkontrollsystems“ (SKS-PV) die inhaltlichen Anforderungen eines SKS?

In der SKS-PV gibt das BMF erstmals konkrete Vorgaben für die Gestaltung des SKS vor. Die in der SKS-PV beschriebenen Grundelemente basieren auf bereits bekannte Standards wie dem COSO-Modell oder dem deutschen IDW PS 980. Dazu gehören beispielsweise die Gestaltung eines entsprechenden Kontrollumfeldes anhand von Richtlinien, die Definition der Risiken und Kontrollen in einer Risiko-Kontroll-Matrix sowie die laufende Überwachung und Verbesserung des SKS.

Wie geht man bei der Implementierung eines SKS vor?

Die Implementierung beginnt mit der Erhebung des aktuellen Status des SKS. Durch die Statuserhebung werden die im Unternehmen vorhandene Dokumentation des Kontrollsystems, SKS-Ziele, die Dokumentation der identifizierten Risiken und adäquate Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen erhoben. Anschließend erfolgt eine GAP-Analyse im Hinblick auf die Anforderungen der SKS-PV. Diese GAPs sind in einem weiteren Schritt zu schließen. Nach sorgfältiger Erledigung dieser Schritte kann ein Gutachten zur Angemessenheit und/oder Wirksamkeit des SKS von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingeholt werden. In weiterer Folge überwacht das Unternehmen das SKS.

Durch welche Technologien können steuerrelevante Prozesse unterstützt werden?

Die Digitalisierung und Technologien haben längst von der Finanz- in die Steuerabteilung von Unternehmen Einzug gehalten. Der konkrete Einsatz von Technologien im Bereich Steuern hängt u.a. von der Komplexität der Prozesse, der Größe der Unternehmensgruppe, und dem „Technologisierungsgrad“ des Unternehmens insgesamt ab.

Ein wichtiges Ziel ist, im ersten Schritt das Potential der bestehenden IT- und Softwarelandschaft des Unternehmens für die Steuerabteilung zu nutzen. Daher ist es sehr wichtig, dass die Steuerabteilung zB bei der Umstellung auf S/4 HANA Teil des Projektteams ist. Sie kann manuelle Tätigkeiten in den Bereichen Umsatzsteuer, Verrechnungspreise oder Abzugsteuern wesentlich reduzieren.

Zudem gibt es Add-On Tax Technology von namhaften Herstellern. Diese können das Monitoring des SKS erleichtern, den manuellen Aufwand beim Steuerreporting verringern (und damit Durchlaufzeiten verringern), steuerliche Reportinganforderungen erleichtern (zB CbCR, DAC 6). Sie können auch im Bereich Umsatzsteuer Stichprobenanalysen durch Vollprüfungen (Data Analytics) ersetzen, oder das Management der weltweiten Steuerrisiken und -chancen vorteilhaft unterstützen.

Wir kennen diese Technologien und unterstützen unsere Klienten beim Vergleich von Tax Technology, bei der Auswahl, und der Implementierung.

Mag. (FH) Verena Gabler
Mag. (FH) Verena Gabler
Alois Prochaska
Alois Prochaska
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