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KPC Förderausschreibung - Transformation der Industrie 2024
Aktuelle Fördermöglichkeiten für Klima- und Transformationsoffensiven
Die Förderung „Transformation der Industrie“ der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) ist Teil der Klima- und Transformationsoffensive des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Ziel der Förderung ist die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG) aus der direkten Verbrennung fossiler Energieträger oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen in Österreich. So soll zur Dekarbonisierung dieser Wirtschaftsbereiche bis 2040 beigetragen werden und eine Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreichs erfolgen.
Zur Unterstützung des hohen Investitionsaufwands, der für die Umstellung von industriellen Prozessen und dem Aufbau einer entsprechenden Werkinfrastruktur erforderlich ist, steht bis zum Jahr 2030 ein Budget von insgesamt 2,975 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon entfallen für die zweite Runde der Ausschreibung, die mit 19.06.2024 startete, insgesamt 85 Mio. EUR, wobei 70 Mio. EUR für die Förderung von Industrieanlagen und 15 Mio. Euro für die Förderung von Pilot- und Demonstrationsanlagen vorgesehen sind. Die Höhe der jeweiligen Fördersumme kann bis zu 80% der beihilfefähigen Investitionskosten betragen, ist jedoch auf 30 Mio. Euro bei Industrieanlagen bzw. 10 Mio. Euro bei Pilot- und Demonstrationsanlagen pro Maßnahme beschränkt. Bei der Auswahl und Reihung der zu fördernden Projekte werden quantitative und qualitative Kriterien herangezogen. Das quantitative Kriterium besteht dabei aus dem Verhältnis der benötigten Förderung zur angegebenen erzielten THG-Einsparung und ist mit 70% gewichtet, das qualitative Kriterium umfasst Angaben zur Projektreife und der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit und wird mit 30% gewichtet.
Gefördert werden Industrieanlagen mit einer technischen Reife von ≥8 sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen mit einer technischen Reife von 6 bis 7 auf der TRL-Skala (Technology Readiness Level) von Unternehmen, deren Betriebsstandort bzw. Anlage sich in Österreich befindet. Zusätzlich müssen sie einem der im Anhang I des Umweltförderungsgesetzes definierten industriellen Sektoren angehören, wie beispielsweise der Stahl-, Zement- oder Papierindustrie. Die jeweiligen Investitionen müssen darüber hinaus für Maßnahmen zum effizienten Einsatz von Energie, zur Umstellung und/ oder zum effizienten Einsatz erneuerbarer Energieträger inklusive deren Speicherung zur späteren Nutzung an ortsfesten Anlagen oder zur sonstigen Vermeidung oder Verringerung von Treibhausgasemissionen (THG) eingesetzt werden. Die Einsparungen der THG-Emissionen müssen mittels historischer Betriebsdaten dargestellt werden und sollten im besten Fall die letzten 10 Kalenderjahre abbilden. Sollte dies nicht möglich sein, beispielsweise aufgrund eines Umbaus der Anlage, einer Kapazitätsänderung oder eines Wechsels des Primärenergieträgers innerhalb der letzten 10 Jahre, dürfen die Betriebsdaten aus dem jeweils kürzeren Zeitraum zur Berechnung herangezogen werden. Für die Berechnung der Einsparungen ist grundsätzlich die Methodik des Europäischen Innnovationsfonds gemäß der „Methodology for GHG Emission Avoidance Calculation“ heranzuziehen.
Interessierte Unternehmen können Anträge bis zum 19.09.2024 um 14:00 einreichen. Wichtig zu beachten ist, dass die Einreichung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung erfolgen muss. Die Förderentscheidung wird voraussichtlich im Dezember 2024 getroffen.
Unterstützungsleistungen durch Deloitte Gi³
Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse und Aufbereitung der umfangreichen Anforderungen der Antragstellung für das Förderprogramm „Transformation der Industrie“. Unser erfahrenes Team und breites Netzwerk an Expert:innen unterstützt Sie bei der professionellen, effizienten Organisation und Durchführung des Antragsprozesses, jeweils angepasst an die spezifischen Bedarfe und Prioritäten Ihres Unternehmens und des Projektteams.
Zudem unterstützen wir Sie bei der Erstellung von notwendigen Antragsunterlagen sowie bei der für den Antrag benötigten, vergleichweisen komplexen, Berechnung der Einsparungen der THG-Emissionen, bis hin zur fristgerechten Einreichung.
Unsere Unterstützungsleistungen umfassen außerdem die Aufbereitung und Planung der Endabrechnung und des abschließenden Reportings. Dabei können auch Förderbestätigungen ausgestellt bzw. Förderprüfungen für Ihr Unternehmen durchgeführt werden.
Sollten Sie Interesse an unserer Beratung haben, können Sie unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren. Wir freuen uns auf ein gemeinsames Gespräch!