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Vermietung über Buchungsplattformen

Jetzt Handeln - Straffreiheit ist (noch) möglich!

Mit Ende Jänner 2021 mussten Buchungsplattformen, wie Airbnb, ihre Aufzeichnungen über Vermieterdaten an die Finanzbehörden übermitteln. Anhand der Daten können die Finanzbehörden die korrekte Besteuerung der Vermietungseinkünfte einzelner Unterkunftgeber überprüfen. Die Aufzeichnungen laufen seit 1.1.2020, wobei damit zu rechnen ist, dass auch die Vorjahre einer Prüfung unterzogen werden. Wer sich über die korrekte steuerliche Behandlung seiner Vermietungstätigkeit unsicher ist, kann allfällige Verfehlungen jetzt noch sanieren.

Meldeverpflichtung für Online-Plattformen

Bereits bisher konnte die Finanzbehörde die jederzeitige Übermittlung von Vermieterdaten verlangen. Nunmehr greift jedoch für die Big Player der Branche erstmalig die jährliche Meldeverpflichtung. Diese mussten ihre Aufzeichnungen (Daten über Vermieter, Nächtigungen, Entgelte) per 31.1.2021 an die Finanzbehörde unaufgefordert melden. Dass dieser Verpflichtung pünktlich nachgekommen wird, haben Airbnb und Co bereits signalisiert; denn andernfalls könnten die Buchungsplattformen zur Haftung in Höhe der nicht gezahlten Steuern herangezogen werden.

Abgabenrechtliche Verpflichtungen der Vermieter

Die aus der Vermietung erzielten Einkünfte unterliegen der Einkommensteuerpflicht, wenn der steuerfreie Grundfreibetrag von bis zu EUR 11.000,- jährlich überschritten wird (hierbei sind alle Einkunftsarten zusammen zu zählen!). Für Personen, die auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte beziehen, gilt unabhängig vom Grundfreibetrag eine Freigrenze von bis zu EUR 730,- jährlich. Für die Überlassung von Wohnraum ist auch Umsatzsteuer bei Übersteigen der Kleinunternehmergrenze von EUR 35.000,- Jahresumsatz zu entrichten. Demnach sind Unternehmer zumeist für jeden weiteren Euro an Vermietungseinkünften umsatzsteuerpflichtig. Zusätzlich besteht je nach Gemeinde und Bundesland auch die Verpflichtung zur Abfuhr von Landes- und Gemeindeabgaben.

Straffreie Sanierung mittels Selbstanzeige

Bisher hat die Finanzbehörde einen etwaigen Verstoß gegen abgabenrechtliche Verpflichtungen im Regelfall noch nicht entdeckt, weshalb es Vermietern, die bislang zu wenig Steuern abgeführt haben, möglich ist, steuerlich reinen Tisch zu machen. Mit einer Selbstanzeige und einer Steuernachzahlung können die finanzstrafrechtlichen Folgen abgewendet werden. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen. Die Straffreiheit durch eine Selbstanzeige wird jedoch nicht gewährt, wenn die Tat bereits entdeckt ist und dies der Täter wusste – somit ist es für eine Selbstanzeige bereits zu spät, sobald das Finanzamt den Steuerpflichtigen verständigt. Es empfiehlt sich daher rasch, die bisherige Besteuerung der eigenen Vermietungseinkünfte rasch zu evaluieren und bei Bedarf zu handeln.

Unterstützung durch Deloitte

Unser erfahrenes Tax Litigation Team steht Ihnen bei der Überprüfung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen gerne zur Seite und kann Ihnen im Ernstfall zur straffreien Sanierung Ihrer Vermietungseinkünfte verhelfen.

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