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Spendenabsetzbarkeit

Seit 2017 müssen Spenden an begünstigte Empfänger im Rahmen eines automatischen Datenaustausches von den empfangenden Organisationen an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Eine Eintragung der Spenden in die Steuererklärung der Spender ist im außerbetrieblichen Bereich nicht mehr möglich. Durch die automatische Übermittlung soll die Rechtssicherheit in Bezug auf Sonderausgaben erhöht und der Prozess für die Berücksichtigung von Sonderausgaben optimiert werden. Dafür gelten aber gewisse Voraussetzungen:

  • Beim Spendenempfänger muss es sich um eine begünstigte Organisation im Inland handeln. Eine Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.
  • Um die getätigte Zahlung eindeutig einer Person zuweisen zu können, muss der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum bei Zahlung bekannt gegeben werden. Diese Angaben müssen mit den Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) übereinstimmen. Daher sind auch bereits eingerichtete Daueraufträge zu prüfen.
  • Zu beachten ist, dass sich die Verpflichtung zur automatischen Übermittlung von Spenderdaten lediglich auf Spenden von Privatpersonen bezieht, welche die Spenden als Sonderausgaben steuerlich gelten machen möchten. Die Spenden von juristischen Personen (Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen) und Personengesellschaften sowie Spenden aus dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers fallen nicht unter die Regelungen über die automatische Spenden-Meldung. Für derartige Spenden muss die empfangende Organisation weiterhin eine Bestätigung für den Erhalt der Spenden ausstellen, auf Basis derer eine Geltendmachung der Spenden im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung erfolgt.
  • Die Abzugsfähigkeit der Spenden ist bei Privatpersonen mit 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte und bei Unternehmen mit 10 Prozent des Gewinnes (vor Abzug des Gewinnfreibetrages) begrenzt.

Spenden, welche dem Finanzamt nicht elektronisch bekanntgegeben wurden, können bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden. Ob Ihre Spende korrekt gemeldet wurde, können Sie über FinanzOnline prüfen. Die Meldung an das Finanzamt ist von der Spendenorganisation bis Ende Februar des Folgejahres vorzunehmen. Sollten Sie bereits Spenden ohne entsprechende Angaben getätigt haben, kann in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Spendenorganisation, eine Nachmeldung erfolgen.

Wenn Sie als Spender nicht aufscheinen möchten, können Sie nach wie vor anonym spenden oder die Weitergabe der Daten untersagen. In diesen Fällen ist die Spendenzahlung nicht abzugsfähig.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass bei Tätigung einer Spende als Privatperson im Inland der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum bekanntgegeben werden muss. Somit kann eine Meldung von Seiten der Spendenorganisation an das Finanzamt gewährleistet und diese als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

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