Abzugsteuer für ausländische Künstler

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Abzugsteuer für ausländische Künstler

Auftraggeber in der Pflicht, in der Haftung und im finanzstrafrechtlichen Risiko

Einkommensteuer ausländischer Künstler

Die Einkommensteuer ausländischer Künstler und Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen für in Österreich ausgeübte oder verwertete Tätigkeiten wird im Wege der sogenannten „Abzugsteuer“ erhoben. Die meisten von Österreich abgeschlossenen DBA ordnen das Besteuerungsrecht an Künstlereinkünften dem Tätigkeitsstaat zu. Um diesen Besteuerungsanspruch sicherzustellen, verpflichtet der österreichische Gesetzgeber die jeweiligen Auftraggeber zur Einbehaltung und Abfuhr einer Abzugsteuer. Diese Abfuhrverpflichtung kann unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben, wobei dies jedoch in vielen Fällen aufgrund fehlender Dokumentation seitens der Künstler nicht zulässig ist. Unterlässt der Auftraggeber die Einbehaltung und Abfuhr der Abzugsteuer ohne über die dafür erforderliche Dokumentation zu verfügen, so begibt er sich auf gefährliches Terrain. Nicht nur die Abzugsteuer samt abgabenrechtlichen Zuschlägen trifft ihn, überdies stellt sich ein Regress bei den jeweiligen Künstlern in der Praxis oftmals als sehr schwierig heraus. Zudem besteht auch ein nicht unbeträchtliches finanzstrafrechtliches Risiko.

Ausgangslage Abzugsteuer

Finanzstrafrechtliche Risiken

Bereits ab fahrlässiger Nichtabfuhr bzw. bei falscher Berechnung und damit nicht ordnungsgemäßer Abfuhr der Abzugsteuer können für die Gesellschaft, die Geschäftsführung sowie die mit der Abwicklung der Abzugsteuer betrauten Mitarbeiter finanzstrafrechtliche Sanktionen drohen. Bei Fahrlässigkeit geht der Strafrahmen für die Geldstrafe bis zu 100% des nicht abgeführten Betrages. Liegt vorsätzliches Verhalten vor, so kann die Geldstrafe mit bis zu 200% des nicht abgeführten Betrages festgesetzt werden. Der Strafrahmen gilt für jeden einzelnen Beteiligten sowie die Gesellschaft, sodass im Falle einer Bestrafung der Strafrahmen mehrfach schlagend werden kann und somit erhebliche Strafen drohen.

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Schadensvermeidung durch rechtzeitiges Handeln

Selbst wenn Sie bisher Ihren Abzugsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind, kann es zur Vermeidung von finanzstrafrechtlichen Risiken zweckmäßig sein, Ihre diesbezüglichen Prozesse mit einem externen Berater zu evaluieren und entsprechend zu dokumentieren. Sollte es in der Vergangenheit zu Versäumnissen gekommen sein, können durch rechtzeitiges Handeln in vielen Fällen die negativen Auswirkungen beim Auftraggeber sowie die finanzstrafrechtlichen Folgen minimiert bzw. beseitigt werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

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Unsere Leistungen

  • Beratung im Zusammenhang mit der Abzugsteuer und den daraus resultierenden Pflichten
  • Analyse der bestehenden Prozesse und Klärung von Zweifelsfragen
  • Einschätzung des abgabenrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Risikos für die Vergangenheit
  • Unterstützung bei der Implementierung eines optimierten Abwicklungssystems
  • Sanierung von Dokumentationsversäumnissen
  • Durchführung von Offenlegungen/Selbstanzeigen
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Dr. Gernot Schuster

Dr. Gernot Schuster

Partner BPS | Deloitte Österreich

Gernot Schuster ist Partner in der Steuerberatung bei Deloitte in Wien. Er hilft Unternehmen in ihrem Rechnungswesen Ordnung, Pünktlichkeit und Überblick zu gewährleisten. Dies geschieht durch Outsour... Mehr

Mag. Petra Mayer

Mag. Petra Mayer

Senior Manager Steuerberatung

Mag. Petra Mayer ist Senior Manager bei Deloitte in Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der laufenden steuerlichen Beratung national und international tätiger Unternehmen in den Bereichen Steu... Mehr

MMag. Alexander Lang

MMag. Alexander Lang

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Alexander Lang ist Partner in der Steuerberatung bei Deloitte in Wien. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie zertifizierter Finanzstrafexperte hat er sich auf Tax Litigation spezialisiert. Dab... Mehr

Mag. Andreas Kapferer, LL.M.

Mag. Andreas Kapferer, LL.M.

Partner Steuerberatung | Deloitte Tirol

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater berät er unsere Kundinnen und Kunden in Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts sowie der Rechnungslegung. Er verfügt auch über langjährige Erfah... Mehr