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Abzugsteuer für ausländische Künstler
Auftraggeber in der Pflicht, in der Haftung und im finanzstrafrechtlichen Risiko
Einkommensteuer ausländischer Künstler
Die Einkommensteuer ausländischer Künstler und Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen für in Österreich ausgeübte oder verwertete Tätigkeiten wird im Wege der sogenannten „Abzugsteuer“ erhoben. Die meisten von Österreich abgeschlossenen DBA ordnen das Besteuerungsrecht an Künstlereinkünften dem Tätigkeitsstaat zu. Um diesen Besteuerungsanspruch sicherzustellen, verpflichtet der österreichische Gesetzgeber die jeweiligen Auftraggeber zur Einbehaltung und Abfuhr einer Abzugsteuer. Diese Abfuhrverpflichtung kann unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben, wobei dies jedoch in vielen Fällen aufgrund fehlender Dokumentation seitens der Künstler nicht zulässig ist. Unterlässt der Auftraggeber die Einbehaltung und Abfuhr der Abzugsteuer ohne über die dafür erforderliche Dokumentation zu verfügen, so begibt er sich auf gefährliches Terrain. Nicht nur die Abzugsteuer samt abgabenrechtlichen Zuschlägen trifft ihn, überdies stellt sich ein Regress bei den jeweiligen Künstlern in der Praxis oftmals als sehr schwierig heraus. Zudem besteht auch ein nicht unbeträchtliches finanzstrafrechtliches Risiko.
Finanzstrafrechtliche Risiken
Bereits ab fahrlässiger Nichtabfuhr bzw. bei falscher Berechnung und damit nicht ordnungsgemäßer Abfuhr der Abzugsteuer können für die Gesellschaft, die Geschäftsführung sowie die mit der Abwicklung der Abzugsteuer betrauten Mitarbeiter finanzstrafrechtliche Sanktionen drohen. Bei Fahrlässigkeit geht der Strafrahmen für die Geldstrafe bis zu 100% des nicht abgeführten Betrages. Liegt vorsätzliches Verhalten vor, so kann die Geldstrafe mit bis zu 200% des nicht abgeführten Betrages festgesetzt werden. Der Strafrahmen gilt für jeden einzelnen Beteiligten sowie die Gesellschaft, sodass im Falle einer Bestrafung der Strafrahmen mehrfach schlagend werden kann und somit erhebliche Strafen drohen.
Schadensvermeidung durch rechtzeitiges Handeln
Selbst wenn Sie bisher Ihren Abzugsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind, kann es zur Vermeidung von finanzstrafrechtlichen Risiken zweckmäßig sein, Ihre diesbezüglichen Prozesse mit einem externen Berater zu evaluieren und entsprechend zu dokumentieren. Sollte es in der Vergangenheit zu Versäumnissen gekommen sein, können durch rechtzeitiges Handeln in vielen Fällen die negativen Auswirkungen beim Auftraggeber sowie die finanzstrafrechtlichen Folgen minimiert bzw. beseitigt werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Unsere Leistungen
- Beratung im Zusammenhang mit der Abzugsteuer und den daraus resultierenden Pflichten
- Analyse der bestehenden Prozesse und Klärung von Zweifelsfragen
- Einschätzung des abgabenrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Risikos für die Vergangenheit
- Unterstützung bei der Implementierung eines optimierten Abwicklungssystems
- Sanierung von Dokumentationsversäumnissen
- Durchführung von Offenlegungen/Selbstanzeigen