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Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe

Für die schwer angeschlagene Wirtschaft sind auch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Liquidität beschlossen worden. Vorerst können Unternehmen nur bei Bundesstellen entsprechende Anträge einreichen. Es wurden auch seitens des Landes Tirol Unterstützungsmaßnahmen zugesagt. Nähere Details liegen bis dato noch nicht vor. Die beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen erfolgen von allen Fördergesellschaften aktuell in Form von Haftungen bei Kreditfinanzierungen. Direktfinanzierungen von öffentlichen Stellen an das antragstellende Unternehmen sind bis dato nicht möglich.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick über mögliche Finanzierungsunterstützungen:

Bundesmaßnahmen:

  1. Unterstützung für Kleine und Mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft| Förderstelle: OeHT 
    • Haftungen für zusätzliche Kreditfinanzierungen
    • Haftungen im Ausmaß von 80 % für Kredite zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen
    • Es kann maximal eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von EUR 500.000 mit 80% besichert werden.
    • Ansuchen muss über die Hausbank eingebracht werden
    • Voraussetzung für eine mögliche Finanzierung ist, dass die Schadenshöhe mindestens in Höhe von 15% des Vorjahresumsatzes liegt bzw. prognostiziert wird
    • Es sind KEINE Sicherheiten beizubringen
    • Max. Laufzeit 36 Monate
    • Kosten (werden vom Bund übernommen):
      1. 0,8% Haftungsprovision
      2. 1,0% einmalige Bearbeitungsgebühr
    •  Keine Kombination mit anderen OeHT-Förderprodukten möglich
    • ACHTUNG: Ausgeschlossen von einer Haftungsübernahme sind:
      • Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien und somit die Vermutung des Reorganisationsbedarfes erfüllen (Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre).
      •  die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen
    • Wesentliche Einreichunterlagen:
      • Förderantrag
      • Beilage Förderungsansuchen „Coronavirus-Maßnahmenpaket“
      • Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 oder aktueller
      • Forecast 2020 mit Liquiditätsvorschau
      • Betriebsbeschreibungsbogen
      • Verpflichtungserklärung
  2. Überbrückungsfinanzierungen für Freie Berufe, EPU bzw. KMU (ausgenommen Tourismus) | Förderstelle AWS
    • Haftungen für zusätzliche Kreditfinanzierungen sowie die Absicherung bestehender Kredite
    • Haftungen im Ausmaß von bis zu 80 % für einen Betriebsmittelkredit zur Sicherung der Liquidität oder für die Stundung bestehender Kreditlinien 
    • Es kann maximal ein Obligo in Höhe von EUR 2,500.000 mit bis zu 80% besichert werden.
    • Gewerbliche und industrielle KMU´s sowie Personen/Unternehmen und NEU Angehörige von Freien Berufen
    • Ansuchen muss über die Hausbank eingebracht werden
    • Es sind KEINE Sicherheiten beizubringen
    • Max. Laufzeit 5 Jahre
    • Es sind KEINE Sicherheiten beizubringen
    • Kosten (werden vom Bund übernommen):
      • Ab 0,3% Haftungsprovision p.a. (abhängig vom Risiko)
      • Ab 0,25% einmalige Bearbeitungsgebühr
    • ACHTUNG: Ausgeschlossen von einer Haftungsübernahme sind:
      • Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien und somit die Vermutung des Reorganisationsbedarfes erfüllen (Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre).
      • die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen
      • Finanzierungen die zu einer reinen Umschuldung führen
    •  Wesentliche Einreichunterlagen:
      • Förderantrag
      • Bankpromesse (d.h. eine kurze Info der finanzierenden Bank, dass sie bereit ist die Finanzierung durchzuführen)
      • Rating der finanzierenden Bank in Form der einjährigen Ausfallswahrscheinlichkeit
      • Bestätigung der finanzierenden Bank, dass das antragstellende Unternehmen die URG-Kriterien des vermuteten Reorganisationsbedarfes nicht erfüllt (Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre).
  3. Verstärkung und Beschleunigung der Exportförderung mit Garantien | OeKB
    • Großunternehmen: zusätzlicher Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent des Exportumsatzes
    • Klein- und Mittelunternehmen: zusätzlicher Kreditrahmen in Höhe von 15 Prozent des Exportumsatzes
    • Haftungen des Bundes für 50 bis 70 Prozent des zusätzlichen Kreditrahmens
    • Höchstgrenze pro Unternehmen / Unternehmensgruppe: 60 Millionen Euro
    • Ansuchen muss über die Hausbank eingebracht werden
    • Voraussetzungen:
      • bestehenden Exporttätigkeit
      • Keine Vermutung des Reorganisationsbedarfes gem. URG (Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre).
      • Sicherheiten sind individuell zu vereinbaren
      • Laufzeit: 24 Monate
    • Kosten:
      • Gestaffelt ab 0,8% Haftungsprovision
      • 0,1% einmalige Bearbeitungsgebühr, max EUR 720

 

MASSNAHMEN LAND TIROL:


Für die geplanten COVID-19-Maßnahmen seitens des Landes Tirol liegen noch keine Details vor.

Geplant sind Liquiditätszuschüsse für Tourismusbetriebe, KMU´s, Kulturbetriebe und –vereine sowie Sozialvereine und Gesundheitsdienstleister im Rahmen des Härtefonds sowie Zinszuschüsse für staatliche garantierte Haftungen.
 

Stand: 20.03.2020

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