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Verpackungsprüfungen
Österreichische Hersteller, die Ware in Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, die bei privaten Endverbrauchern bzw. bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sind verpflichtet, diese Verpackungen über Dienstleister (duales System) entpflichten zu lassen. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren und die Verpackungsmengen an das zentrale Register zu melden. Ab Überschreiten bestimmter Schwellen (auch aggregiert bei Beauftragung von mehreren dualen Systemen) ergibt sich eine Prüfpflicht dieser Meldung.