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Modernisierung des Schweizer Aktienrechts

Was sind die neuen Anforderungen?

Zur Modernisierung des Schweizer Aktienrechts hat der Bundesrat auf seiner Sitzung vom 23. November 2016 eine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet und einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Obligationenrechts vorgestellt*.

Der Vorschlag will das geltende Gesetz ändern, indem die Gründungs- und Kapitalvorschriften flexibler gestaltet, die Aktionärsrechte gestärkt und die Vergütung von Führungskräften reguliert werden. Zudem verfolgt der Bundesrat das Ziel die Finanzströme im Rohstoffsektor transparenter zu machen. Darüber hinaus soll mit Richtwerten für die Vertretung beider Geschlechter im Kader von bestimmten börsennotierten Unternehmen die Gleichberechtigung der Geschlechter gefördert werden.

Die wichtigsten Elemente der Änderungen des Aktienrechts wurden vom Bundesrat bereits 2015 verabschiedet und veröffentlicht**. Mit dieser Botschaft schlägt er dem Parlament jetzt vor, diese Änderungen umzusetzen.

Laden Sie unsere Broschüre herunter, um mehr über die wichtigsten Aspekte der Vorschläge und die nächsten Schritte zu erfahren.

Modernisierung des Schweizer Aktienrechts
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