Uhrwerk

Perspektiven

EIOPA consultation on Solvency II

Die Implementierung vorwärts bringen?

EIOPA berät sich zu Richtlinien für vorläufige Massnahmen zu Solvency II

Im März 2013 eröffnete die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) eine Vernehmlassung zu vier Richtlinien, die die Implementierung von bestimmten Solvency II-Anforderungen auf den 1. Januar 2014 beschleunigen sollen.

EIOPAs Hauptziel ist die Sicherstellung eines konsistenten und einheitlichen Ansatzes der Solvency II-Vorbereitungen in allen EU-Mitgliedstaaten, da zuständige nationale Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities, NCAs) aufgrund der fehlenden politischen Vereinbarungen zu Omnibus II eigene interimistische (und möglicherweise inkonsistente) regulatorische Massnahmen ergreifen könnten.

Die vorgeschlagenen Richtlinien sind sowohl für Versicherungs- als auch für Rückversicherungsgesellschaften und Konzerne anwendbar. Sie müssen im Verhältnis zu „Art, Umfang und Komplexität der inhärenten Risiken der Geschäftstätigkeit“ der jeweiligen Unternehmung oder des Konzerns angewendet werden. 

Published by the Deloitte EMEA Centre for Regulatory Strategy in April 2013
Fanden Sie diese Seite hilfreich?