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Vermögensnachfolge im Steuerrecht

Buchtipp

Erbschaft – Schenkung – Stiftung

Obwohl Österreich derzeit keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhebt, ist die Vermögensnachfolge nach wie vor ein Thema mit vielen Steuerfallen. Will man beispielsweise einem seiner Kinder Immobilien schenken, kommen auf diese am Ende noch unerwartete Zahlungen zu. Wie kann man also Immobilien, Wertpapiere, Unternehmen und Beteiligungen schenken, vererben oder an eine Stiftung widmen, ohne einen unnötigen Steuerabrieb zu verursachen?

Diese Kernfrage steht im Fokus des neuen Buches „Vermögensnachfolge im Steuerrecht“. Unsere Deloitte Experten beschäftigen sich darin mit allen Facetten des Erbens, Schenkens und Stiftens und haben ein Nachschlagewerk zum Thema geschaffen.

Christian Wilplinger, gibt uns Antworten auf einige der spannendsten Fragen:

  1. Nun gibt es ja in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr, gilt das wirklich generell, oder gibt es Fälle in denen trotzdem Steuer gezahlt werden muss?

    Ja, denn es gibt „versteckte“ Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern. So wurde mit 2016 die Grunderwerbsteuer u.a. für Erbschaften und Schenkungen wesentlich erhöht – statt den niedrigen Einheitswerten bemisst sich die Steuer seit 2016 vom Grundstückswert, der dem Verkehrswert nahe kommt. Außerdem unterliegen Widmungen an eine Privatstiftung einer Stiftungseingangssteuer von 2,5% des gewidmeten Vermögens, was einer Schenkungssteuer gleichkommt. 
  2. Welche Besonderheiten treten auf, wenn man eine vermietete Immobilienanlage erbt oder geschenkt bekommt?

    Hier gibt es eine Fülle an steuerlichen Themen, die man berücksichtigen muss. So gibt es zB genaue umsatzsteuerliche Vorgaben, die man erfüllen muss, um nicht den Vorsteuerabzug zu verlieren oder Vorsteuern zurückzahlen zu müssen. Außerdem ist die steuerliche Ertragssituation der Immobilie zu prüfen. Nur, wenn man langfristig positive Einkünfte hat, wird die Vermietung anerkannt. Andernfalls liegt sog „Liebhaberei“ vor und Verluste dürfen steuerlich nicht verwertet werden.
  3. Auf welche Besonderheiten muss man achten, wenn man sein Unternehmen an die nächste Generation übergeben möchte?

    Bei einer Schenkung führen die Kinder die einkommensteuerlichen Verhältnisse der Eltern grundsätzlich fort. Wichtig ist, dass auch die wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden, da ansonsten eine steuerpflichtige Betriebsaufgabe unterstellt wird. Werden von den Eltern zB Gegenstände aus dem Unternehmen anlässlich der Schenkung entnommen, so sind Wertsteigerungen grundsätzlich zu versteuern. Allgemein gilt, dass jährliche Schenkungen an Angehörige über EUR 50.000 beim Finanzamt meldepflichtig sind. Steuern fallen an, wenn sich im Unternehmen Immobilien befinden (Grunderwerbsteuer), wobei es für Betriebsübergaben gesetzliche Erleichterung in Form von Freibeträgen gibt.

Das Buch deckt als Ratgeber für die Praxis alle steuerrechtlichen Fragen der Vermögensnachfolge ab und ist als Nachschlagewerk für Unternehmer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Family Offices unerlässlich.

In jedem Fall gilt: Ohne vorausschauende Planung kann die Vermögensnachfolge unangenehme steuerliche Folgen haben. Gerne beraten unsere Experten Sie in allen Belangen.
 

Die Vermögensnachfolge im Steuerrecht Buch
DDr. Klaus Wiedermann & Dr. Christian Wilplinger (Hrsg.)
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