Berechnung der Immobilienertragsteuer

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Immobilienertragsteuer für Rechtsanwälte und Notare

Seit 1.1.2013 sind mit Immobilientransaktionen betraute Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) bei Vornahme einer Grunderwerbsteuerselbstberechnung verpflichtet, auch die Immobilienertragsteuer zu berechnen und abzuführen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung dieser gesetzlichen Verpflichtung.

Die berufsmäßigen Parteienvertreter haften seit 1.1.2013 für die Entrichtung der Immobilienertragsteuer sowie in Einzelfällen auch für die Richtigkeit der Berechnung. Auch bei Nichtvornahme einer Selbstberechnung sind Rechtsanwälte und Notare bei Liegenschaftstransaktionen verpflichtet, die Höhe der vom Steuerpflichtigen zu entrichtenden besonderen Vorauszahlung an das Finanzamt zu melden.

Um Sie als Parteienvertreter in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen, haben wir einen standardisierten Fragebogen entwickelt, den wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern. Anhand dieses Fragebogens können Sie die für die Berechnung notwendigen Dokumente und Informationen direkt mit Ihrem Klienten abstimmen.

Auf Basis dieser Dokumente berechnen wir anschließend die Bemessungsgrundlage sowie die  Immobilienertragsteuer und stellen Ihnen unsere Berechnung in strukturierter Form zur Verfügung, sodass Sie die entsprechende Meldung durchführen können und auch jederzeit die entsprechende Dokumentation im Bedarfsfall zur Verfügung haben.

Durch unsere moderaten Pauschalhonorare in Abhängigkeit des Transaktionsvolumens haben Sie bzw Ihr Klient überdies einen planbaren Kosteneinsatz.

 

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  • Standardisierte Berechnung der Immobilienertragsteuer bzw. der Bemessungsgrundlage für die besondere Vorauszahlung 
  • Strukturierte Aufbereitung der Berechnung und Dokumentation der Berechnungsgrundlagen 
  • Leitfaden zur raschen Datenerhebung
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Ihr kalkulierbares Investment

  • Unverbindliches Erstgespräch
  • Pauschalhonorar abhängig vom Transaktionsvolumen

Ihr Nutzen

  • Zeitersparnis und Sicherheit durch eine effiziente und verlässliche Auslagerung der Berechnung der Immobilienertragsteuer
  • Sicherheit und Qualitätskontrolle durch eine strukturierte Aufbereitung und Dokumentation der Unterlagen
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Ihr Kontakt

Mag. Herbert Kovar

Mag. Herbert Kovar

Managing Partner Tax & Legal | Deloitte Österreich

Herbert Kovar ist Partner in der Steuerberatung und leitet den gesamten Bereich Tax & Legal von Deloitte Österreich. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des internationalen Konzernsteuerrec... Mehr

Mag. Jürgen Dornhofer

Mag. Jürgen Dornhofer

Partner Steuerberatung

Jürgen Dornhofer ist Partner bei Deloitte Oberösterreich und leitet die Steuerabteilung in Linz. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen vor allem die nationale und internationale Steuerberatung, Strukt... Mehr

Mag. Andreas Kapferer, LL.M.

Mag. Andreas Kapferer, LL.M.

Partner Steuerberatung | Deloitte Tirol

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater berät er unsere Kundinnen und Kunden in Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts sowie der Rechnungslegung. Er verfügt auch über langjährige Erfah... Mehr

Mag. Friedrich Möstl

Mag. Friedrich Möstl

Partner Steuerberatung | Deloitte Styria

Friedrich Möstl ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Am Standort Graz ist er als Geschäftsführer der Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH tätig. Sein Aufgabengebiet umfasst die Beratung auf ste... Mehr