Forensic Studie Geldwäscheprävention

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Geld­­wä­sche­prä­­ven­­ti­­on bei Gü­ter­hän­d­lern

Sau­be­re Ge­schäf­te mit schmut­zi­gem Geld?

Geldwäsche ist nicht nur ein Problem der Finanzbranche, auch Güterhändler können von Geldwäschern für deren Zwecke missbraucht werden. Aber nicht nur das, die Umsetzung der gesetzlich geforderten Maßnahmen bereitet Güterhändlern gleichermaßen Probleme. Darauf lassen Ergebnisse einer von Deloitte durchgeführten Studie schließen.

Vier Hauptrisiken für Güterhändler

Kriminelle Kreise versuchen häufig, Gelder aus schweren Straftaten in den Handel einzuschleusen und zu waschen. Güterhändler sind deshalb gefordert, die gesetzlichen Auflagen zur Geldwäscheprävention umzusetzen, um Risiken zu minimieren. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sind aber noch nicht übergreifend realisiert. Die Gründe sind Unwissenheit, aber auch unklare interne und externe Zuständigkeiten im Behördenkontakt sowie fehlende Standards.
Versuchen Kriminelle, Gelder aus schweren Straftaten in den Güterhandel zu bringen, birgt das vier große Gefahren:

  • Rechtliches Risiko
  • Finanzielles Risiko
  • Operationelles Risiko
  • Reputationsrisiko
Laden Sie hier die Studie "Geldwäscheprävention bei Güterhändlern" herunter. Durch Klick auf den Link öffnet sich ein PDF.

Einige Kernergebnisse

  • Verschleierung der Herkunft: Gelder aus schweren Straftaten stellen für den Güterhandel eine Gefahr dar, weil der Ursprung der nicht legalen Mittel häufig nicht mehr nachvollziehbar ist. Um das zu verhindern, definieren die Paragraphen 3 bis 9 des Geldwäschegesetzes (GwG) die maßgeblichen Sorgfaltspflichten, denen auch Güterhändler unterliegen. Hierzu gehören Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, interne Sicherheitsmaßnahmen und ein Sicherheitsbeauftragter.
  • Unterschiedliches Problembewusstsein: Tatsächlich zeigt sich die Lage im Güterhandel sehr heterogen: Die Risiken sind zwar grundsätzlich bekannt, jedoch zeigen Unternehmen eine sehr unterschiedliche Einstellung, die in Einzelfällen bis hin zur weitgehenden Unkenntnis und Ignoranz reichen kann. Auch wissen viele nicht, welche die zuständige Aufsichtsbehörde ist, sodass hier keine Kommunikation stattfindet. 
  • Güterhandel wird langsam aktiver: Eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen verfügt derzeit noch über keine adäquaten Sicherungssysteme. Oft existieren lediglich Basismaßnahmen, die den Anspruch des GwG noch nicht erfüllen. Die Unternehmen streben zunehmend eine Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen an – manchmal sogar dann, wenn gar keine direkte Verpflichtung auf Basis des GwG besteht.
  • Standardisierung ist gefragt: Um die Situation nachhaltig zu verbessern, sollten aus Sicht der betroffenen Güterhändler mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: So wäre eine weitreichende Standardisierung ebenso hilfreich wie eine Optimierung der bestehenden Sicherheitssysteme. Unternehmensintern sollten die Verantwortlichkeiten klarer strukturiert und definiert werden. Auf Seite der Behörden gibt es noch regionale Unterschiede bei Prüfungen. 
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