EMIR

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European Market Infra­structure Regulation (EMIR)

Neuordnung des OTC-­Derivate­marktes

EMIR bildet das Rahmenwerk zur Umsetzung einer stärkeren Regulierung des intransparenten OTC-Derivatemarkts in der Europäischen Union. Die weitreichenden Anforderungen der EMIR gliedern sich dabei in die Hauptthemenbereiche Clearing, Transaktionsregistermeldung und Risikominderungstechniken.

Was ist EMIR?

Die Komplexität der EMIR-Anforderungen und deren ständige Weiterentwicklung stellen finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien vor eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Inhalte der EMIR sind dabei im Wesentlichen:

EMIR: Das Wichtigste auf einer Seite

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Risikominderungstechniken:

Zur Reduzierung des Risikos bilateraler OTC-Derivatetransaktionen sind gemäß EMIR folgende Risikominderungstechniken umzusetzen.

Rechtzeitige Bestätigung: Gegenparteien müssen die Zustimmung zu sämtlichen Bedingungen eines OTC-Derivatekontrakts zeitnah austauschen und dokumentieren. Die Bestätigung soll möglichst elektronisch erfolgen.

Portfolioabgleich: Gegenparteien müssen ihre Portfolios über die zentralen Vertragsbedingungen (z.B. Nominal, Währung, Start- und Enddatum, Bewertung) abgleichen, um etwaige Diskrepanzen festzustellen.

Streitbeilegung: Vor Abschluss eines OTC-Derivatekontraktes sind Gegenparteien dazu verpflichtet detaillierte Verfahren und Prozesse zur Streitbeilegung zu vereinbaren.

Portfoliokomprimierung: Gegenparteien mit mehr als 500 OTC-Derivatekontrakten in einem Portfolio benötigen Verfahren um mindestens 2x jährlich zu prüfen ob eine Portfoliokomprimierung durchgeführt werden kann.

Tägliche Bewertung: Finanzielle Gegenparteien und nichtfinanzielle Gegenparteien über der Clearingschwelle müssen die OTC-Derivatekontrakte täglich nach beobachtbaren und aktuellen Marktpreisen bewerten. Sofern dies nicht möglich ist, ist eine zuverlässige und vorsichtige Bewertung zu Modellpreisen durchzuführen.

Austausch von Sicherheiten: Finanzielle Gegenparteien und nichtfinanzielle Gegenparteien über der Clearingschwelle müssen über Risikomanagementverfahren verfügen, die einen rechtzeitigen und angemessenen Austausch von Sicherheiten in Bezug auf OTC-Derivatekontrakte vorschreiben.

 

Anforderungen an den Sicherheitentausch
Schrittweise verpflichtende Umsetzung

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Transaktionsregistermeldung:

Die Meldung an ein von der ESMA zugelassenes Transaktionsregister ist für alle EMIR-relevanten Derivate erforderlich, unabhängig davon, ob diese bilateral, an der Börse oder konzernintern gehandelt werden. Die Einzelheiten sind spätestens am folgenden Arbeitstag zu melden. Gegenparteien können die Meldung der meldepflichtigen Kontrakte an den Kontrahenten oder eine dritte Partei delegieren. Die Verantwortung über die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Meldedaten trägt dabei immer das meldepflichtige Unternehmen.

Zur Verbesserung der Datenqualität hat ESMA die technischen Durchführungs- und Regulierungsstandards zur Konkretisierung der Anforderungen an die Transaktionsregistermeldungen überarbeitet. Durch diese Änderungen erhöht sich die Anzahl der Meldefelder insgesamt von 85 auf 129. Die überarbeiteten Inhalte und neuen Formate sind ab dem 1. November 2017 verpflichtend bei der Transaktionsregistermeldung zu verwenden.

Clearing:

Clearingpflichtig werden nichtfinanzielle Gegenparteien nur, wenn sie die Clearingschwelle nachhaltig überschreiten. Alle finanziellen Gegenparteien, die in der Europäischen Union beaufsichtigt werden, unterliegen grundsätzlich der Clearingpflicht. Gegenstand des verpflichtenden Clearings sind hoch standardisierte und liquide OTC-Derivate (z.B. bestimmte Zins- und Kreditderivate).

Die Liste der Assetklassen und der Produktumfang wird in Form von technischen Regulierungsstandards von der ESMA bestimmt. Seit 21.06.2016 ist die Clearingverpflichtung für bestimmte Zinsderivate der Währungen EUR, GBP, JPY und USD anzuwenden. Die Clearingpflicht für Kreditderivate wird schrittweise seit 09.02.2017 eingeführt.

Die Clearingpflicht kommt!
Ablauf, Akteure und Zeitplan

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Deloitte – Ihr kompetenter Partner

Spezialisten mit relevanter Erfahrung aus Beratungs- und Prüfungsprojekten

Unsere erfahrenen Spezialisten unterstützen Sie mit umfassender Erfahrung in der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen im Kapitalmarktbereich, z. B. der EMIR, REMIT, MiFID II / MiFIR oder Dodd Frank. Wir stehen dabei im ständigen Austausch mit den verschiedenen internationalen sowie nationalen Fachgremien und sind in Arbeitsgruppen der Aufsicht und dem Institut der Wirtschaftsprüfer vertreten.

Neben der Entwicklung von Umsetzungsalternativen im Rahmen neuer regulatorischer Vorgaben führen wir fachliche Schulungen von Mitarbeitern oder Schulungen zum Wissenstransfer, z.B. in Form von Workshops, durch.

 

Wie wir Sie unterstützen
Spezialisten mit relevanter Erfahrung aus Beratungs- und Prüfungsprojekten

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EMIR-Prüfung nach §20 WpHG für nichtfinanzielle Gegenparteien

Unternehmen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr entweder

  • OTC-Derivate mit einem Gesamtnominalvolumen von mehr als 100 Millionen Euro, oder
  • mehr als 100 OTC-Derivatekontrakte

eingegangen sind, haben durch einen geeigneten Prüfer innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres prüfen und bescheinigen zu lassen, dass sie die Anforderungen gemäß EMIR einhalten. Prüfen Sie anhand unseres Entscheidungsbaums, ob Sie der Prüfungspflicht unterliegen, oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.

 

EMIR-Prüfung nach § 20 WpHG
Unterliegt Ihr Unternehmen der Prüfungspflicht?

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Ihre Ansprechpartner

Volker Linde
Partner Global Treasury Advisory Services
vlinde@deloitte.de
0211 8772-2399

Frank Wiesner
Global Treasury Advisory Services
fwiesner@deloitte.de
089 29036 8469

Tobias Kammler
Global Treasury Advisory Services
tkammler@deloitte.de
089 29036 7362

Carina Degelmann
Global Treasury Advisory Services
cdegelmann@deloitte.de
0211 8772-2981

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