Kartellrecht - woman climbing in rocks

Über Deloitte

Wettbewerbs­recht (Kartell-, Vergabe- und Beihilferecht)

In unserer wettbewerbsrechtlichen Praxis beraten wir unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des deutschen und Europäischen Wettbewerbsrechts. Dies umfasst das Kartell-, Vergabe- und Beihilferecht, was unseren Mandanten insbesondere in den Schnittstellen der dargestellten Bereiche einen strukturellen Vorteil verschafft.

Kartellrecht

Wir beraten nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Neben der Durchführung von nationalen, multi-nationalen und europäischen Fusionskontrollverfahren sowie der Beratung im Vertriebskartellrecht und bei Joint Venture Projekten bildet die Vertretung in Kartellermittlungsverfahren einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Durch unseren multi-disziplinären Beratungsansatz decken wir dabei mit unseren Kolleginnen und Kollegen von Deloitte auch die ökonomischen und forensischen Aspekte komplexer kartellrechtlicher Fragestellungen ab. Bei internationalen Sachverhalten können wir weltweit in mehr als 70 Ländern auf Rechtsanwälte von Deloitte Legal zurückgreifen.

Fusionskontrollanmeldungen

  • Vorbereitung und Durchführung von nationalen, multi-nationalen und europäischen Fusionskontrollverfahren
  • Prüfung des Vollzugsverbots

Kartellermittlungsverfahren

  • Begleitung bei Dawn Raids
  • Durchführung interner Ermittlungen / e-Discovery
  • Vorbereitung von Bonusanträgen

Vertretung in Bußgeld- und Rechtsmittelverfahren

  • Vertretung vor Kartellbehörden
  • Settlement-Verhandlungen
  • Beschwerdeverfahren

Private Schadensersatzklagen

  • Vertretung vor Zivilgerichten (follow-on-Klagen)
  • Ökonomische Gutachten (gemeinsam mit Deloitte)

Joint Ventures & Vertriebskartellrecht

  • Gestaltung und Prüfung von Vertriebs-, Einkaufs und Kooperationsverträgen
  • Umfassende Beratung bei Joint Venture Projekten 

Felix Skala
Ihr Ansprechpartner: Felix Skala

Vergaberecht

Wir beraten und unterstützen öffentliche Auftraggeber und Bieterunternehmen in allen Phasen des Vergabeverfahrens von der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Beantwortung von Bieterfragen und der Auswahl geeigneter Bieter bis hin zur Zuschlagserteilung und Dokumentation relevanter Vorgänge. Einen weiteren Schwerpunkt unserer vergaberechtlichen Beratung stellt die Beurteilung und gesellschaftsrechtliche (Neu-) Ausrichtung öffentlich-rechtlicher Unternehmen zur Sicherstellung des Inhouse-Privilegs dar. Daneben beraten wir öffentliche und private Unternehmen im Sektorenbereich sowie bei der Ausschreibung von Konzessionen. Im Rahmen von Rüge-, Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vertreten wir sowohl die Auftraggeber- als auch die Auftragnehmerseite vor den Vergabekammern und Gerichten. Zudem beraten wir im Schnittstellenbereich – neben den konzeptionell bereits vollumfänglich abgedeckten Bereichen des Kartell- und Beihilferechts – auch im Zuwendungs-, Preis- und Kommunalwirtschaftsrecht.

Vergabeverfahren

  • Begleitung bei Ausschreibungen, unter anderem bei der Vergabe von IT-Leistungen, Leistungen im Sektorenbereich und der Entsorgungswirtschaft sowie sonstigen komplexen Dienstleistungsaufträgen.
  • Erstellung von Vergabeunterlagen
  • Beantwortung von Bieterfragen
  • Dokumentationspflichten

Verfahrensvertretung

  • Rüge-, Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren
  • Divergenzvorlage-, Vorabentscheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren

Ausrichtung / Umstrukturierung anhand der Bereichsausnahme Öffentlich-öffentlicher Kooperationen

  • Gesellschaftsrechtliche und tätigkeitsbezogene Ausrichtung unter besonderer Berücksichtigung der EU-Vergaberichtlinien
  • Ausrichtung anhand der Auftraggebereigenschaft

Konzeptionierung und Betreuung von Rekommunalisierungsvorhaben

  • Ganzheitliche und funktionsübergreifende Beratung (steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte)

Schnittstellenberatung

  • Vergaberecht : Kartellrecht
  • Vergaberecht : Beihilfe-, Zuwendungs- und Strukturfondsrecht
  • Vergaberecht : Kommunalwirtschafts-, Preis- und Gebührenrecht
eBook Vergaberecht 2020: Artikel von Sebastian Schnitzler und Stephanie Otto | Die Gewinnerzielungsabsicht als Kriterium für die öffentliche Auftraggebereigenschaft juristischer Personen

Wettbewerbs­rechtliche Compliance

Ein besonderer Fokus unserer wettbewerblichen Praxis liegt zudem auf der Entwicklung, Implementierung und Überprüfung von Compliance-Strukturen sowie die Erstellung von Verhaltensrichtlinien und Mitarbeiterschulungen. Der Beratungsumfang reicht dabei von der Sicherstellung vergaberechtlicher Anforderungen an die vergaberechtliche Selbstreinigung über die Implementierung eines umfassenden und effektiven Compliance Management Systems (CMS) bis hin zur Sicherstellung kartellrechtlicher Compliance-Systeme.

Konzeptionierung und Implementierung von Compliance Management Systemen

  • Ausrichtung anhand des IDW PS 980
  • Berücksichtigung rechtsgebietsbezogener Besonderheiten

Erstellen von Compliance-Dokumenten

  • Unternehmenserklärungen
  • Unternehmenskodizes
  • Verhaltensrichtlinien

Inhaltliche Ausgestaltung von Compliance-Programmen

  • Ausrichtung anhand EU-, bundes- und landesgesetzlicher Vorgaben
  • Kartellrecht & Korruption
  • Compliance für Öffentliche Auftraggeber
  • Compliance für Bieterunternehmen (samt Selbstreinigungsmaßnahmen)

Durchführung von Mitarbeiter-Schulungen

  • Ausrichtung anhand von Branchen und Risikogruppen
  • Flexible und einzelfallbezogene Konzepterstellung

Durchführung interner Aufklärungen gemeinsam mit Deloitte

  • Internal Audits
  • Forensische Aufdeckung
  • Prüfung nach IDW PS 980 durch Wirtschaftsprüfer

Beihilferecht

Wir beraten sowohl die öffentliche Hand (als potentieller Beihilfegeber) als auch kommunale und private Unternehmen (als potentielle Beihilfeempfänger) in allen beihilferechtlichen Fragestellungen. Eine Beihilfe kann in unterschiedlichsten Formen gewährt werden (z.B.
zinsvergünstigte Darlehen/Bürgschaften, Grundstücksverkäufe unter Marktpreis, Kapitaleinlagen ohne angemessene Rendite, Betriebskostenzuschüsse) und mitunter schwierig zu erkennen sein. Wir führen – unter Einbindung der ökonomischen Expertise unserer Deloitte Kollegen – sogenannte „Private Investor Tests“ durch, um die Marktgerechtigkeit der fraglichen Maßnahme und damit ihre Beihilferechtskonformität zu ermitteln. Im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („DAWI“) beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei allen Belangen rund um die Betrauung. Unser Serviceangebot umfasst auch die Vertretung unserer Mandanten in beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren und förmlichen Prüfverfahren vor der Europäischen Kommission sowie in Rückforderungsverfahren vor den für die Rückforderung zuständigen nationalen Gerichten.

Qualifizierung staatlicher Maßnahmen

  • Prüfung staatlicher Unterstützungs- und Fördermaßnahmen auf Beihilferechtskonformität anhand der europäischen Leitlinien, Verordnungen und Beschlüsse
  • Beratung bei kommunalen Restrukturierungsmaßnahmen 
  • Durchführung von Private Investor Tests

DAWI-Maßnahmen

  • Prüfung der Voraussetzungen für eine DAWI-Betrauung
  • Vorbereitung und Unterstützung bei Umsetzung des Betrauungsaktes

Verfahrensvertretung

  • Beihilferechtliche Notifizierungsverfahren vor der EU Kommission
  • Förmliche Prüfverfahren vor der EU Kommission
  • Rückforderungsverfahren vor nationalen Gerichten
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