Über die Veranstaltung
Am 01. Januar 2021 ist die gesetzliche Verpflichtung für Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften ein Krisenfrüherkennungssystem zu implementieren in Kraft getreten. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens (§ 1 StaRUG). Kommen Geschäftsführer dieser Verpflichtung nicht nach, drohen Haftungsrisiken.
Krisenfrüherkennungssysteme tragen dazu bei, Haftungsrisiken für die Organe zu vermeiden, bestandsgefährdende Situationen frühzeitig zu erkennen und abzuwenden, den Unternehmenserfolg zu verbessern und die Kapitalkosten zu reduzieren.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie effektive Krisenfrüherkennungssysteme entwickelt und Maßnahmen zur Krisenabwehr umgesetzt werden können. Das im Seminar vermittelte Wissen hilft Ihnen als Geschäftsführer persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden und Ihr Unternehmen zu schützen. Interim Manager werden befähigt, ihre Mandanten bei der Implementierung entsprechender Systeme zu unterstützen und können so Ihr Beratungsgebiet ausweiten.
Zielgruppe
- Geschäftsführer
- Aufsichtsräte
- Berater
- Interim-Manager
- Finanzierer
- Kaufmännische Leiter
Ihre Vorteile
- Frühzeitige Erkennung einer Krisensituation
- Verbesserung des Unternehmenserfolgs
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Themen und Inhalte
Grundlagen
Rechtliche Rahmenbedingungen (u.a. § 1 StaRUG, § 91 Abs. 2 AktG), IDW PS 340 n.F., Pflichten der Geschäftsleitung und Haftungsrisiken, Mindestanforderungen an Krisenfrüherkennung, Beurteilung des Grads der Bestandsgefährdung, Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungsvorbereitung, Berichts- und Dokumentationspflichten
Krisenfrüherkennnung und Frühwarnsysteme
Idealtypische Krisenphasen als Ausgangspunkt, Aufbau intern und extern ausgerichteter Krisenfrüherkennungssysteme, Operative Früherkennung, Strategische Früherkennung, Organisationale Verankerung der Krisenfrüherkennung (Berichtswesen, Reporting, Kultur und Führung), Bedeutung von Krisenfrüherkennung und Unternehmensplanung im Rahmen des Ratings, Praxisbeispiele
Maßnahmen zur Krisenabwehr
Strategische, operative und finanzwirtschaftliche Maßnahmen zur Krisenabwehr, Rechtliche Rahmenbedingungen zur Krisenbewältigung: außergerichtliche Sanierung, StaRUG, Insolvenzverfahren
Referenten
Die Themen präsentieren Ihnen:
- Harald Kam
Diplom-Kaufmann, Director im Bereich Financial Advisory - Restructuring Services der Deloitte GmbH - Harald H. Meyer
Diplom-Kaufmann, Interim-Manager mit dem Schwerpunkt nachhaltige Restrukturierung und Insolvenzanmeldung
Informationen
Termine
Freitag, 26. November 2021
10:00–17:30 Uhr
Samstag, 27. November 2021
9:00–16:30 Uhr
Ort
SRH Hochschule Heidelberg
Ludwig-Guttmann-Straße-6
69123, Heidelberg
Anmeldung
Jetzt hier zum Lehrgang anmelden!
Alles Wichtige rund um das IfUS-Seminar finden Sie auch auf der Eventwebsite des Veranstalters.
Ansprechpartner
Bozidar Radner
Bozidar Radner ist Partner im Bereich Turnaround & Restructuring von Deloitte. Vor seiner Beratungslaufbahn war er zehn Jahre in der Industrie unter anderem als Führungskraft im Bereich Einkauf/Supply Chain sowie als Vorstandsassistent tätig. Seit inzwischen 13 Jahren berät er Kunden mit Fokus auf Restrukturierungs- und Optimierungsprojekte in Industrie und Handel mit leistungswirtschaftlichem Hebel (u. a. Einkauf, Vertrieb, Logistik). Nach der Konzepterstellung werden die Potenziale regelmäßig gemeinsam mit dem Mandanten in die Tat umgesetzt.
Harald Kam
Harald Kam ist Director im Bereich Turnaround & Restructuring. Seit mehr als 20 Jahren berät er Kunden unterschiedlicher Größe und Branchen in Restrukturierungs- und Transformationssituationen sowohl konzeptionell als auch in der Umsetzungsbegleitung. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Optimierung von Finanzfunktionen sowie der Geschäftsmodell-Innovation in der Krise.