Über die Veranstaltung
Am 1. Januar 2021 ist die gesetzliche Verpflichtung für Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften, ein Krisenfrüherkennungssystem zu implementieren, in Kraft getreten. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens (§ 1 StaRUG). Kommen Geschäftsführer dieser Verpflichtung nicht nach, drohen Haftungsrisiken.
Krisenfrüherkennungssysteme tragen dazu bei, Haftungsrisiken für die Organe zu vermeiden, bestandsgefährdende Situationen frühzeitig zu erkennen und abzuwenden, den Unternehmenserfolg zu verbessern und die Kapitalkosten zu reduzieren.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie effektive Krisenfrüherkennungssysteme entwickelt und Maßnahmen zur Krisenabwehr umgesetzt werden können. Das im Seminar vermittelte Wissen hilft Ihnen als Geschäftsführer, persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden und Ihr Unternehmen zu schützen. Interim Manager werden befähigt, ihre Mandanten bei der Implementierung entsprechender Systeme zu unterstützen und können so ihr Beratungsgebiet ausweiten.
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Berater, Interim-Manager, Finanzierer und Kaufmännische Leiter.
Inhalte des Seminars
Grundlagen
Rechtliche Rahmenbedingungen (u.a. § 1 StaRUG, § 91 Abs. 2 AktG), IDW PS 340 n.F., Pflichten der Geschäftsleitung und Haftungsrisiken, Mindestanforderungen an Krisenfrüherkennung, Beurteilung des Grads der Bestandsgefährdung, Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungsvorbereitung, Berichts- und Dokumentationspflichten
Krisenfrüherkennnung und Frühwarnsysteme
Idealtypische Krisenphasen als Ausgangspunkt, Aufbau intern und extern ausgerichteter Krisenfrüherkennungssysteme, operative Früherkennung, strategische Früherkennung, organisationale Verankerung der Krisenfrüherkennung (Berichtswesen, Reporting, Kultur und Führung), Bedeutung von Krisenfrüherkennung und Unternehmensplanung im Rahmen des Ratings, Praxisbeispiele
Maßnahmen zur Krisenabwehr
Strategische, operative und finanzwirtschaftliche Maßnahmen zur Krisenabwehr, rechtliche Rahmenbedingungen zur Krisenbewältigung: außergerichtliche Sanierung, StaRUG, Insolvenzverfahren
Referenten
Die Themen präsentieren Ihnen:
- Harald Kam
Diplom-Kaufmann, Director im Bereich Financial Advisory - Restructuring Services bei Deloitte - Harald H. Meyer
Diplom-Kaufmann, Executive Interim Manager mit dem Schwerpunkt nachhaltige Restrukturierung und Insolvenzanmeldung
Informationen
Termine
25. und 26. November 2022
Freitags, jeweils 10:00–17:30 Uhr
Samstags, jeweils 09:00–16:30 Uhr
Ort
SRH Hochschule Heidelberg
Ludwig-Guttmann-Straße-6
69123, Heidelberg
Anmeldung
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Alles Wichtige rund um das IfUS-Seminar (z. B. Inhalte, Referenten, Termine, Organisation, Leistung und Kosten) finden Sie auch auf der Eventwebsite des Veranstalters.
Ansprechpartner

Harald Kam
Harald Kam ist Director im Bereich Turnaround & Restructuring. Seit mehr als 20 Jahren berät er Kunden unterschiedlicher Größe und Branchen in Restrukturierungs- und Transformationssituationen sowohl konzeptionell als auch in der Umsetzungsbegleitung. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Optimierung von Finanzfunktionen sowie der Geschäftsmodell-Innovation in der Krise.