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Konsultation zum Review der AIFM-Richtlinie 

Änderung der Alternative Investment Fund Manager Directive

Die Europäische Kommission ist verpflichtet, die Anwendung der AIFMD zu überprüfen und gleichzeitig festzustellen, inwieweit die Ziele der Richtlinie in Bezug auf Investoren, AIF und AIFM in der Union und in den Drittländern erreicht worden sind.

Am 29. Januar 2021 endete die Frist zur Konsultation der AIFM-Richtlinie (AIFMD) der Europäischen Kommission.1  Ein kurzer Rückblick: Mit der AIFMD wurde infolge der globalen Wirtschaftskrise eine stärkere regulatorische Basis für den weltweiten Finanzsektor geschaffen. Diese hat bis heute nicht an Bedeutung verloren und ist wichtiger als je zuvor, denn die AIFMD stellt einen wesentlichen Pfeiler in der sich immer weiter entwickelnden Kapitalmarktunion dar und erleichtert, zusätzlich zur stärkeren Regulierung des Finanzsystems, die grenzüberschreitende Kapitalbeschaffung für Investments in alternative Vermögenswerte. Die Europäische Kommission ist verpflichtet, die Anwendung der AIFMD zu überprüfen und gleichzeitig festzustellen, inwieweit die Ziele der Richtlinie in Bezug auf Investoren, AIF und AIFM in der Union und in den Drittländern erreicht worden sind. 

Am 10. Juni 2020 hat die Europäische Kommission ihren Bericht zur Untersuchung der AIFMD dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegt. Aus diesem Bericht geht explizit hervor, dass die AIFMD zwar zur Schaffung eines besser koordinierten EU-AIF-Marktes beigetragen hat sowie den Investoren einen hohen Grad an Anlegerschutz gewährleistet und die Überwachung der Risiken für die Finanzstabilität erleichtert hat. Allerdings wurden auch vielfältige Bereiche identifiziert, in denen der Rechtsrahmen noch verbessert werden könnte, um dem Ziel, einen effizienteren AIF-Binnenmarkt zu gestalten, gerecht zu werden. Die oben angesprochene Konsultation ist die nächste Stufe der formalen Überprüfung der AIFMD und folgt auf den bereits ausgewerteten Bericht. Im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation wurden die Meinungen von 132 führenden Branchenvertretern eingeholt, um zu eruieren, inwiefern eine Anpassung der Richtlinie notwendig sei. Dazu wurde ein Fragebogen mit 102 Fragen angefertigt, welcher sich in sieben Kategorien unterteilen lässt: 

  • Funktionsweise des AIFMD-Regulierungsrahmens, Anwendungsbereich und Zulassungsanforderungen – Der AIFM-Pass stellt eine zentrale Säule des AIFMD-Regulierungssystems dar. In der ersten Kategorie des Berichts geht es um die Verbesserung der Verwendung des AIFM-Passes und gleichzeitig der Wettbewerbsfähigkeit der AIF-Branche in der EU. Hierzu wurden Meinungen bezüglich des Umfangs des Passes eingeholt, insbesondere wie gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen kleineren, nicht registrierten AIFM - welche generell keinen EU-Pass besitzen - und größeren Finanzsubjekten, wie etwa Kreditinstitute und andere OGAW-Verwalter, geschaffen werden können. In diesem Kontext lässt sich eine Bereitschaft zu Veränderungen im Rahmen der AIFMD identifizieren, die sich auf leichtere Anpassungen, jedoch nicht auf eine detaillierte Überarbeitung der Richtlinie beschränkt. Die Einführung eines Passes wird befürwortet.
  • Anlegerschutz – Unter Bezugnahme auf die MiFID II wird der Unterschied zwischen Kleinanlegern und professionellen Anlegern Rechnung getragen. Ebenso soll Privatanlegern der Zugang zu AIF erleichtert werden. Hierbei geht aus den Rückmeldungen hervor, dass prinzipiell nichts gegen die Aufnahme der Privatanleger nach MiFID II spricht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AIFMD eingangs für professionelle Anleger konzipiert wurde. Daher sollte vorausgesetzt werden, dass mit einem verstärkten Zugang von Privatanlegern zu AIF nicht übermäßig belastende, zusätzliche Verpflichtungen und Kosten einhergehen. D.h. die Offenlegung von Informationen für Privatanleger sollte nicht für alle Arten von Kunden vorgeschrieben werden, wie es derzeit unter MiFID II der Fall ist.
  • Internationale Beziehungen – Dieses Themengebiet ging der Frage nach, wie die Gleichbehandlung von AIF aus Nicht-EU-Ländern mit wenigen Umständen erreicht werden kann. Des Weiteren wurden Meinungen darüber eingeholt, wo das Gleichgewicht zwischen einem effizienten und fehlerfrei laufenden AIF-Markt und der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs gegeben ist. Vorrangig besteht hier die Empfehlung, dass die Erlaubnis der Vermarktung ausländischer AIF weiterhin durch die nationalen Behörden erteilt wird, da AIF häufig eine höhere Komplexität als OGAW aufweisen und bisherige Entscheidungsverfahren gut funktionieren.
  • Finanzielle Stabilität – Nationale Wettbewerbsbehörden und AIFM sollten über essenzielle Instrumente verfügen, um systemische Risiken zu vermeiden. Außerdem geht es um das aufsichtsrechtliche Meldeformular im Liquiditätsmanagement und das Reporting. Es wird explizit auf ein zentralisiertes aufsichtsrechtliches Berichtswesen plädiert und auf einen aktiveren Informationsaustausch hingewiesen. Gefordert wird seitens der Umfrageteilnehmer, dass alle Liquiditätsmanagement-Instrumente durch Level 2 oder Level 3 verfügbar gemacht werden.
  • Investitionen in Privatunternehmen – Verbesserungen der AIFMD-Bestimmungen und dessen Transparenz in Bezug auf privatbezogene Investments werden eruiert, beispielsweise Asset-Stripping, wenn ein AIFM die Kontrolle über ein nicht börsennotiertes Unternehmen oder einen Emittenten erwirbt. Es besteht hierin die Ansicht, dass gerade Private Equity- und Venture Capital-Investitionen über eine gute Erfolgsbilanz verfügen, sodass es nicht notwendig sei, weitere Anpassungen vorzunehmen. Hinzugefügt wird, dass im Euroraum kaum Aktivitäten wie u.a. Asset-Stripping auftreten und die aktuellen AIFMD dazu ausreichend seien.
  • Nachhaltigkeit / ESG – Das verantwortungsvolle Investieren spielt im Abschnitt Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle, weshalb über die langfristige Integration von ESG Faktoren in die AIFs diskutiert wird. Über die Aufnahme der Nachhaltigkeitskriterien besteht größtenteils Konsens, sodass hier von einer Regelung ausgegangen werden kann.
  • Sonstiges – Zuletzt wurde noch die Behandlung von OGAW in Bezug auf einen kohärenteren Ansatz verdeutlicht. Damit steht zur Diskussion, dass durch die Verschmelzung der OGAW-Richtlinie mit den AIFMD ein einheitliches Regelwerk geschaffen werden soll. Tenor der Konsultation ist hierbei allerdings, dass eine einzelne harmonisierte Marke eher destabilisierend wirken kann und somit als nicht zielführend gilt. 

Das Ergebnis ist noch ausstehend und wird voraussichtlich im dritten Quartal 2021 erscheinen. Danach soll die Umsetzung kurzfristig innerhalb von zwölf Monaten erfolgen. Die Richtlinienänderung durch die EU-Kommission kann daraufhin zu einer Überarbeitung des KAGB führen. Deloitte kann Sie mit marktführenden Beratungsleistungen bei der Umsetzung und Einhaltung der AIFMD umfangreich unterstützen und somit regulatorische Risiken minimieren. Dabei greifen wir auf ein interdisziplinäres und internationales Expertenteam mit langjähriger Branchenexpertise im Investment Management zurück. Bei Fragen zum Thema AIFMD steht Ihnen das Investment Management Team gerne zur Verfügung.



[1] Die öffentliche Konsultationsphase begann am 22. Oktober 2020 und diente zur Überprüfung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds, ebenso zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010.

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