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AnaCredit

Eine neue Stufe aufsichtlicher Meldeanforderungen?

Die EZB hat mit der Veröffentlichung des finalen Verordnungsentwurfs zur Einführung des Analytical Credit Dataset (AnaCredit) den Startschuss für einen Paradigmenwechsel im Meldewesen gegeben.

Europaweites Kreditregister AnaCredit

Bereits am 18. November 2015 hat der EZB-Rat einer grundsätzlichen Einführung des granularen statistischen Kreditmeldewesens AnaCredit (Analytical Credit Dataset) zugestimmt. Der Anfang Dezember 2015 veröffentlichte Verordnungsentwurf konkretisiert den rechtlichen Rahmen für die Einführung von AnaCredit und stellt gleichzeitig einen Paradigmenwechsel im Meldewesen dar. 

Kreditinstitute stehen vor der Herausforderung, unmittelbar mit der AnaCredit Implementierung beginnen zu müssen, um bis Mitte 2017 eine fristgerechte und meldekonforme AnaCredit Meldung für die betroffenen Kreditnehmer und Instrumente abgeben zu können.

AnaCredit

Kernthemen

  • Wer ist von AnaCredit betroffen?
  • Welche Geschäfte sind in der Stufe 1 von AnaCredit betroffen?
  • Welche Informationen sind zu melden?
  • Wann und mit welchen Stichtagen sind die AnaCredit Daten zu melden?
  • Wann muss die erste Meldung erfolgen?
  • Was sind die großen Herausforderungen für die Institute?

 

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