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Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung für CVA-Risiken

Überarbeitete regulatorische Vorgaben

Ein Ausblick in die Zukunft – Mit Deloitte schon heute die Auswirkungen analysieren, verstehen und proaktiv handeln.

Kernpunkte

Überarbeitete regulatorische Vorgaben zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung für CVA-Risiken
Identifizierte Schwächen der bisher gültigen Verfahren, wie die Konzentration auf Kontrahentenrisiken (Credit Spreads) ohne die Exposure-Treiber im Blick zu haben, haben den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) zur grundlegenden Überarbeitung der Methoden zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung für CVA-Risiken veranlasst.
 

Wesentliche Veränderungen bei der Ermittlung der CVA-Charge
Mit der Überarbeitung des CVA-Rahmenwerks verfolgt der Baseler Ausschuss drei zentrale Ziele:

• Abdeckung aller CVA-Risiken und erhöhte Anerkennung von CVA-Hedges einschließlich Marktpreisrisiko-Hedges des Exposures

• Anlehnung der CVA-Berechnungsmethode an die bilanzielle CVA-Ermittlung durch mögliche Verwendung eines bilanzorientierten Exposure-Modells als Alternative zum internen Modell (IMM)

• Einbettung ins FRTB-Rahmenwerk durch Anlehnung der Methoden und Berücksichtigung von weiteren Marktrisikotreibern gemäß FRTB

Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung für CVA-Risiken

Unser Angebot

Deloitte bietet eine umfassende Auswirkungsanalyse bezüglich der überarbeiteten regulatorischen Anforderungen zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung für CVA-Risiken:

  • Vergleichsberechnung nach bestehenden und vorgeschlagenen Verfahren zur Berechnung der CVA-Charge
  • Analyse der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell aufgrund der Änderungen in der CVA-Charge
  • Umsetzungsanalyse zur Implementierung  von BCBS 279 (SA-CCR) und BCBS 325 (FRTB-CVA) 

Ihre Ansprechpartner

Dr. Manuel Wittke
Senior Manager
Tel: +49 (0)211 8772 2834
mwittke@deloitte.de

Heiko Christmann
Manager
Tel: +49 (0)211 8772 2652
hchristmann@deloitte.de

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