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Ab in den Sandkasten?

Der FinTech-Aktionsplan der EU-Kommission

Am 8. März 2018 hat die EU-Kommission nun ihren angekündigten FinTech-Aktionsplan veröffentlicht. Hiermit will die Kommission Antworten auf die zahlreichen Herausforderungen finden, welche sich im Zuge der rasanten Innovationen im Finanzbereich ergeben. Sie ist Teil der sogenannten „Kapitalmarktunion“ (vgl. Anfang, Halbzeit, Brexit).

Finanztechnologie

Der Begriff „Finanztechnologie“, oder kurz „FinTech“, bezeichnet technologiegestützte Innovationen im Finanzbereich. Als Beispiele sind hier insbesondere künstliche Intelligenz, „Big Data“, Cloud-Computing und Distributed-Ledger-Technologien (z.B. Blockchain in Securitisation and Credit Treasury) zu nennen.

Die Entwicklung in diesen Bereichen ist rasant. Zwar sind Unkenrufe, das Ende der Banken sei eingeläutet, vorschnell und überzogen. Nicht ganz falsch dürfte man jedoch mit der Aussage liegen, die Banken der Zukunft werden deutlich anders sein, als wir sie heute kennen. Auf jeden Fall stehen massive Umwälzungen in der Finanzdienstleistungsbranche bevor oder finden bereits statt.

Und natürlich muss man entschieden handeln, um hier mitzuhalten. Daher ist sehr zu begrüßen, dass die Kommission mit einem Aktionsplan tätig wird. Ob die Vorhaben ambitioniert genug sind, ist jedoch kritisch zu hinterfragen. Denn der Takt der Innovationen wird von außen vorgegeben und dieser ist schnell.

Initiativen der Kommission

Die EU-Kommission möchte ein zukunftsorientiertes und EU-weites regulatorisches Rahmenwerk schaffen, mit dem die Entwicklung und der Vertrieb innovativer Produkte und Lösungen einheitlich gefördert werden. Sie schränkt jedoch ein, dass es für groß angelegte gesetzliche und regulatorische Vorhaben in diesem Bereich noch zu früh sei.

Drei Initiativen stehen im Mittelpunkt des Aktionsplans:

  1. Innovativen Geschäftsmodellen eine binnenmarktweite Expansion ermöglichen
  2. Die Einführung neuer Technologien im Finanzsektor fördern
  3. Die Cybersicherheit sowie die Integrität des Finanzsystems stärken

Schon in der Halbzeitüberprüfung der Kapitalmarktunion wurde die Möglichkeit einer Zulassung in weiteren EU-Mitgliedsstaaten durch die Vergabe eines EU-Passes für FinTechs angeführt. Er findet sich folgerichtig nun auch im Aktionsplan wieder.

Regulatorische Sandkästen

Erfreulicherweise wird auch das Sandbox-Prinzip adressiert und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zur Untersuchung der Einrichtung beziehungsweise Unterhaltung von Innovationspolen und regulatorischen Sandkästen aufgerufen.

In manchen Ländern wurden bereits Erprobungszonen für innovative Unternehmen („regulatorische Sandkästen“) eingerichtet. Sie bieten ein Umfeld, in dem die Aufsicht speziell auf innovative Unternehmen oder Dienstleistungen zugeschnitten ist. Die zuständigen Behörden müssen natürlich die einschlägigen Vorschriften anwenden. Wenn es jedoch darum geht, die in diesen Vorschriften vorgesehenen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Flexibilität anzuwenden, enthalten diese Vorschriften Ermessensspielräume. Dies kann vor allem im Kontext der technologischen Innovation von Nutzen sein. Das „Sandkasten“-Konzept wurde von den an der öffentlichen Konsultation teilnehmenden Branchenvertretern unterstützt. Die nationalen Behörden waren (zum Teil deutlich) zurückhaltender.

Die Praxis zeigt, dass es ohne ein solches geschütztes bzw. unterstützendes Umfeld schwierig ist, Finanzinnovationen auf den Weg zu bringen. Es ist folglich keinesfalls Zufall, dass Finanzinnovationen insbesondere dort entstehen, wo das Sandbox-Konzept angewandt wird: Ein klarer Standortvorteil dieser Länder – und ein ebenso klarer Standortnachteil für Länder wie Deutschland.

Bei kurzen Entwicklungszyklen von Produkten und Geschäftsideen kann auf etwaige Änderungen des Rechtsrahmens in der Zukunft oft nicht gewartet werden. Die damit einhergehenden Unsicherheiten hinsichtlich der regulatorischen Tragfähigkeit des Produkts bzw. der Geschäftsidee machen größere Investitionen zu einem nahezu unkalkulierbaren Risiko. Da der Finanzdienstleistungssektor zu den höchst regulierten Wirtschaftsbereichen überhaupt gehört, muss die Frage der Zulässigkeit des jeweiligen Vorhabens anhand des existierenden aber oft für die jeweilige Innovation nicht recht passenden Rechtsrahmens vorab aufwändig geprüft werden. Nicht möglich ist es somit vor diesem Hintergrund, die Marktgängigkeit eines Produktes ohne vorherige aufwändige rechtliche Prüfungen in der Praxis zu erproben. Gleiches gilt für die Frage der technischen Umsetzbarkeit des jeweiligen Vorhabens.

In der sogenannten Sandbox könnten Unternehmen die Machbarkeit und die Marktakzeptanz testen, bevor eine kostspielige rechtliche Prüfung bzw. im Nachgang ein langwieriges Genehmigungsverfahren (mit ungewissem Ausgang) durchgeführt wird. Eine neue Genehmigungskategorie für Finanzinnovatoren oder ein genehmigungsfreies Entwicklungsfeld beispielsweise nach dem Vorbild der schweizerischen FinMa scheint in diesem Kontext das Mittel der Wahl zu sein.

Ein zumindest partiell genehmigungsfreies Entwicklungsfeld würde für Geschäftsmodelle zugänglich sein, die beispielsweise kein bankentypisches Geschäft betreiben, aber durchaus Dienstleistungen der in § 1 KWG beschriebenen Art enthalten.

Die Genehmigungsvoraussetzungen für ein solches Geschäftsmodell könnten aufgrund geringerer Risiken und eines zunächst begrenzten Geschäftsfeldes im Ergebnis weniger umfangreich ausfallen als bei einer „regulären“ Genehmigung.

Auf diesem Wege könnten wettbewerbsbehindernde oder unpassende Regulierungen zunächst ausgeklammert werden. Hierdurch könnten Einstiegsbarrieren in den Markt gesenkt und auf diesem Wege der internationale Wettbewerb gefördert werden.

Die FinTech Roadmap

Der Aktionsplan der Europäischen Kommission kann als eine Absichtserklärung der EU im Bereich von FinTechs gesehen werden. Die FinTech Roadmap spezifiziert das weitere Vorgehen. Nun ist wichtig, dass dieser Absichtserklärung zeitnah entschiedene Taten folgen. Die übrigen Grundvoraussetzungen für Finanzinnovationen sind ja durchaus vorhanden – auch in Deutschland. Sie müssen sich nur auch entfalten können.

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