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MiFID II

Die Einführung der neuen Finanzmarktrichtlinie wird verschoben

Ein Aufschub für Unternehmen, aber kein Grund, die Umsetzung hinauszuzögern. EU-Kommission verlängert Anwendungsfrist für MiFID II um ein Jahr von 03.01.2017 auf 03.01.2018

MiFID II wird verschoben

Nach monatelangen Spekulationen veröffentlichte die Europäische Kommission am 10. Februar eine Gesetzesvorlage, um den Termin für die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente MiFID um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 zu verschieben.

Dies ist eine bedeutende Entwicklung. Der Aufschub gilt für das gesamte Paket, nicht nur für einzelne Teile, und wird aufgrund der „Menge“ an Daten für erforderlich erachtet, die zur Durchführung der Aufsicht der Umsetzung der Richtlinie erforderlich sind. Die Kommission hat nicht vorgeschlagen, den Termin zu verschieben, bis zu dem die Mitgliedstaaten die Richtlinie umsetzen müssen (zurzeit der 3. Juli 2016), etwas, worum mehrere Mitgliedstaaten angesichts der Verzögerungen bei der Festlegung der Umsetzungsmaßnahmen für die neue Finanzmarktrichtlinie gebeten hatten.

Infolgedessen sollten Unternehmen mehr Zeit haben, die nationalen Regeln in ihre Umsetzungsprogramme zu integrieren; möglicherweise werden Mitgliedstaaten aber auch versuchen, während der Verhandlungen eine längere Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durchzusetzen.

Auf Grund der Verschiebung hat die Bundesregierung MiFID II und MiFIR aus dem ersten Teil des Finanzmarktnovellierungsgesetzes (FiMaNoG 1.) genommen, welches am 08.02.2016 verabschiedet wurde.

Erst nach dem die EU-Behörde die delegierten Rechtsakte und regulatorischen technischen Standards vorgelegt hat,  kann die Bundesregierung mit dem zweiten Teil des Finanzmarktnovellierungsgesetz anfangen,  sodass die MiFID II Richtlinie und die MiFIR Verordnung in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die meisten Unternehmen sind bereits mitten in der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie und haben dafür eigene Projektteams. Es besteht jedoch die Gefahr, dass sich die Führungsebene anderen Themen zuwendet, nachdem nun ein zusätzliches Jahr für die Implementierung zur Verfügung steht. Unternehmen sollten jedoch das Tempo der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie nicht verlangsamen – der Aufschub bedeutet nur, dass der Zeitrahmen für die Umsetzung eingehalten werden kann, aber nicht, dass die Umsetzung einfacher wird.

Ihre Ansprechpartner

Lutz Knop
Partner | FSI Assurance
lknop@deloitte.de
 

Clive Laurence King
Director | FSI Investment Management
cking@deloitte.de

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