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Treuhandbüro: Treuhand & Escrow bei Deloitte

Insbesondere wenn verschiedene Parteien mit potenziell unterschiedlichen Interessen an einer Transaktion oder einem Vorgang beteiligt sind, kann die Einschaltung eines Treuhänders hilfreich – in manchen Fällen sogar erforderlich – sein. Der Treuhänder hält das Treugut als unabhängiger Dritter nach objektiven Kriterien und minimiert so das Vorleistungsrisiko und/oder andere Risiken.

Treuhandvereinbarung

Der Treuhänder ist strikt an die Treuhandvereinbarung, die in der Regel von allen Parteien geschlossen wird, gebunden. Nur wenn die objektiv festgelegten Kriterien eintreten, gibt er das Treugut frei oder verfügt in sonstiger, vorab definierter, Weise darüber. Sollten Unklarheiten auftreten, geht der Treuhänder nach dem ebenfalls vorab festgelegten Prozedere vor.

Treuhand & Escrow bei Deloitte

Die Treuhändertätigkeit ist Teil unseres gesetzlichen Aufgabenkatalogs als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die notwendige Unabhängigkeit gehört zu unseren zentralen berufsständischen Pflichten. Ferner gehören wir, neben Rechtsanwälten und Notaren, zu einer der Berufsgruppen, die befugt sind, Anderkonten (auch „offene Treuhandkonten“) zu führen. Das bedeutet, es ist offengelegt und von der Bank zu beachten, dass das Konto der Verwaltung von Vermögenswerten Dritter (Treuhandvermögen) dient. Auch die Identität des oder der Dritten sind der kontoführenden Bank bekannt.

Deloitte wird seit über 20 Jahren regelmäßig in Transaktionen als unabhängiger Dritter und Treuhänder eingesetzt. Jede Transaktion ist anders und kann eine erhebliche Komplexität und/oder ein hohes Volumen annehmen. Es können aber auch Standardsituationen vorliegen. Wir sind auf beides vorbereitet und sorgen auf Grundlage unserer langjährigen Expertise für eine sichere und effiziente Abwicklung.
 

Ihre Ansprechpartner

Philipp von Websky
pvonwebsky@deloitte.de
+49 211 8772 3867

Andrea Weber
andweber@deloitte.de
+49 211 8772 4769