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Umsetzung der finalen EBA-Richtlinien zu IRRBB und CSRBB

Neue regulatorische Anforderungen und Herausforderungen bei der Einhaltung

Am 20. Oktober 2022 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die aktualisierten Richtlinien und technischen Regulierungsstandards (RTS) zum Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB) und zum Credit-Spread-Risiko im Bankbuch (CSRBB) veröffentlicht. Damit wurden wichtige regulatorischen Änderungen des finalen Entwurfs für IRRBB und CSRBB im Vergleich zu den EBA-Richtlinien von 2018 umgesetzt. Wir geben einen Überblick über die neuen regulatorischen Anforderungen und praktischen Herausforderungen, wie die nächsten Schritte bei der Implementierung der neuen CSRBB-Anforderungen durchzuführen sind. Welche Auswirkungen diese auf die Risikosteuerung, den Handlungsspielraum bei der Credit Spread Positionierung und somit auf die GuV und das OCI-Ergebnis haben können, beschreiben wir ebenfalls im folgenden Beitrag.

Schlüssel-Erkenntnisse zum IRRBB und CSRBB

Um die Bedeutung der finalen EBA-Richtlinien zu den Themen IRRBB und CSRBB zu bekräftigen, hat die Europäische Zentralbank (EZB) in ihren Aufsichtsprioritäten für 2022 bis 2024 darauf hingewiesen, dass die Behandlung von Sensitivitäten bei Zinssätzen und Credit Spreads für die kommenden Jahre oberste Priorität hat. Angesichts der jüngsten makroökonomischen Entwicklungen, wie z.B. steigender Zinssätze, steigender Inflation und sinkendem Verbrauchervertrauen, wird die Relevanz einer soliden Messung und Verwaltung der Zins- und Credit-Spread-Bewegungen der Banken zusätzlich verdeutlicht. 

Wir fassen die wichtigsten Schlüssel-Erkenntnisse der neuen regulatorischen Anforderungen für IRRBB und CSRBB zusammen:

  • Institute müssen eine einheitliche Definition von CSRBB schaffen. Diese werden in interne Richtlinien und Rahmenwerke integriert, um eine Risikoidentifizierung und Wesentlichkeitsbewertung einzuleiten. Dies setzt voraus, dass die Banken die Credit-Spread-Sensitivität ihrer Instrumente im Anlagebuch analysieren, um den Umfang von CSRBB definieren zu können und folglich CSRBB-Modelle zu entwickeln und umzusetzen.
  • Umsetzung der Fünf-Jahres-Obergrenze für die verhaltensbedingte Zinsanpassung bei bestimmten nicht-fälligen Einlagen (NMDs). Die Umsetzung dieser Obergrenze sowie deren Auswirkung werden gemäß EBA in den kommenden Jahren verstärkt überwacht.
  • Beurteilung des bankinternen IRRBB-Messsystems. Wird dieses von der nationalen Aufsicht gemäß den aktualisierten Kriterien als unzureichend eingestuft, kann die verpflichtende Anwendung des neuen Standardansatzes verfügt werden.
  • Bewertung des SOT-Ergebnisses für den ökonomischen Wert des Eigenkapitals (EVE) anhand des neuen Schwellenwerts von 15 Prozent des Kernkapitals, welcher in den aus der EBA-GL 2018/02 bekannten sechs Schockszenarien (Parallel Up, Parallel Down, Steepener, Flattener, Anstieg kurz, Abfall kurz) berechnet wird. Der bisherige Schwellwert von 20 Prozent des Eigenkapitals entfällt.
  • Implementierung der Nettozinserträge (NII) SOT in die Modelllandschaft und den Berichtsprozess der Bank. Der SOT erfolgt über zwei Parallelschockszenarien (Parallel Up, Parallel Down). NII ist hier als Zinserträge minus Zinsaufwendungen definiert. Änderungen des Marktwerts von Fair-Value-Instrumenten werden somit nicht berücksichtigt. Zur Berechnung des SOT ist die Differenz des NII zwischen Schockszenario abzüglich Planszenario zu ermitteln, welche ins Verhältnis zum Kernkapital gesetzt wird. Als Schwellwert sind hier -2,5 Prozent definiert. Die EBA hat mit ihrer Opinion vom 26. April 2023 einen Schwellenwert von 5 % vorgeschlagen (siehe Download rechts).
  • Absenkung des Floors im SOT von bisher -100 bp auf nunmehr -150 bp. Zusätzlich reduziert sich der jährliche lineare Anstieg des Floors von -5 bp auf -3 bp, wodurch dieser nun nach 50 Jahren bei 0 bp gedeckelt wird. Diese Änderung entspricht dem Vorschlag des Konsultationspapiers aus Dezember 2021 und bleibt ungeachtet des in der Zwischenzeit gestiegenen Zinsniveaus unverändert.

Unser Team aus Marktrisiko- und ALM-Spezialisten versteht neben der fachlichen Komplexität ebenso die praktischen Herausforderungen, mit denen Banken im Hinblick auf die Umsetzung der aktualisierten Richtlinien und RTS konfrontiert sind, und freut sich, über die finale Richtlinie hinausgehende, praxisnahe Ansätze mit Ihnen zu vertiefen. 

Eine detaillierte und mit Grafiken unterlegte Übersicht zu allen Änderungen aus der EBA-Guideline und den RTS finden Sie in den folgenden Folien, welche praktische Herausforderungen sowie nächste Schritte bei der Implementierung der neuen CSRBB-Anforderungen aufzeigen. Außerdem gehen wir in den Folien auf die Auswirkungen der neuen CSRBB-Anforderungen auf das Risikomanagement, die GuV und das OCI-Ergebnis ein.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Tobias Bembom

Senior Manager

Tel: +49 511 3023 1162

tbembom@deloitte.de

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