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(L)IBOR-Ablösung – komplexe und zeitintensive Herausforderung

LIBOR-Ablösung mit Deloitte ganzheitlich umsetzen

Die weltweit wichtigsten Referenzzinssätze (sogenannte IBORs) sollen bis Ende 2021 umgestellt werden. Der zeitliche und inhaltliche Umsetzungsdruck für Finanzinstitute ist hoch, da die damit verbundenen Transformationsaufgaben komplex und zeitintensiv sind. Deloitte bietet Kunden ein ganzheitliches Serviceangebot für die (L)IBOR-Transition an – von der fachlichen Auswirkungsanalyse bis hin zur Umsetzung von Änderungen in den Handelssystemen.

Goodbye, LIBOR – Ablösung der Referenzzinssätze

LIBOR, EURIBOR und TIBOR sind die wichtigsten Referenzzinssätze der Finanzmärkte für Finanzprodukte in Nominalhöhe von umgerechnet hunderten von Billionen USD. Diese Referenzzinssätze geben an, zu welchem Zinssatz sich Banken mit erstklassiger Bonität unbesichert Geld in den führenden Handelswährungen (USD, EUR, GBP, CHF und JPY) zu verschiedenen Laufzeiten bis zu einem Jahr leihen können. Der Wert bzw. die Verzinsung eines weiten Spektrums von Finanzkontrakten wie Derivaten, Anleihen, Krediten, Verbriefungen und Einlagen hängt unmittelbar von den auch kurz unter IBORs (Interbank Offered Rates) zusammengefassten Referenzzinsätzen ab.

Die IBORs werden über die Befragung von teilnehmenden Panelbanken ermittelt, die basierend auf einer Experteneinschätzung Werte für die IBORs liefern. Sogenannte Benchmark-Administratoren ermitteln daraus, unter Ausschluss der niedrigsten und höchsten Werte, Mittelwerte und veröffentlichen diese.

Dieses Verfahren steht schon seit längerem in der Kritik. Zum einen gab es in der Vergangenheit vereinzelt Versuche, die IBORs durch falsche Quotierungen zu manipulieren (sogenannte „LIBOR-Manipulation“). Zum anderen ist seit der Finanzkrise die Liquidität im unbesicherten Interbanken-Geldmarkt stark zurückgegangen, so dass die solide Unterlegung der Benchmarks mit Marktaktivität fraglich ist.

Deshalb haben die G20-Nationen in 2013 das Financial Stability Board (FSB) damit beauftragt, eine grundlegende Untersuchung der Referenzzinsätze durchzuführen und Vorschläge für Reformen zu entwickeln bzw. Alternativen zu den IBORs vorzuschlagen. Daraufhin koordinierte das FSB Arbeitsgruppen aus Wertpapieraufsichtsbehörden sowie von Marktteilnehmern. Als Ergebnis dieser Arbeit veröffentlichte das FSB Mitte 2014 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen, woraufhin Working Groups für die einzelnen Währungen ins Leben gerufen wurden.

Die Alternativen zu den IBORs

Die Arbeit der Working Groups ist an 4 Hauptsträngen ausgerichtet:

  • Verbesserung der bestehenden Benchmarks durch stärkere Kontrollen und Hinterlegung mit Transaktionen (IBOR+)
  • Entwicklung bzw. Identifikation alternativer risikoloser Referenzzinsätze (RFRs)
  • Definition von Strategien für den Übergang von IBOR-basierten Produkten auf die neuen Referenzzinssätze
  • Verbesserung der Rechtssicherheit für IBOR-basierte Finanzkontrakte im Hinblick auf die Ablösung der IBORs

Versuche, die bestehenden IBOR-Benchmarks auf Basis von Transaktionen zu ermitteln, zeigten sich aufgrund der weiter abnehmenden Liquidität der zugrundeliegenden Märkte als wenig erfolgreich und werden deswegen als langfristige Lösung nicht in Erwägung gezogen.

Die Entwicklung von alternativen RFRs ist hingegen in einigen Währungen – allerdings nur für die Overnight-Sätze – bereits weit fortgeschritten. Für den Schweizer Franken befindet sich der neue RFR sogar bereits im Einsatz. Die Marktentwicklungen sind bereits schneller als die Pläne der Working Groups. So startet beispielsweise das Clearing von Swaps auf die USD Risk-free Rate SOFR bereits 1,5 Jahre früher als geplant. Des Weiteren entwickelt sich der USD-Markt für die neue Referenzrate SOFR seit April 2018 mit Wachstumsraten größer als 350 Prozent stark dynamisch. Diese Marktentwicklungen verändern den ohnehin schon engen Zeitrahmen zusätzlich. Eine Übersicht zu den Entwicklungen in den einzelnen Währungen ist in der abgebildeten Tabelle dargestellt.

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Die identifizierten alternativen RFRs sind alle Overnight-Sätze und basieren auf Geldmarktgeschäften. Während sich die Working Groups für USD und CHF auf besicherte Transaktionen festgelegt haben, ist für GBP und JPY eine Basis von unbesicherten Geschäften gewählt worden, was zukünftig bei z.B. Cross Currency Swaps Herausforderungen mit sich bringen kann. Die europäische Gruppe, die bei der Europäischen Zentralbank organisiert ist, hat im September diesen Jahres die ESTER als alternativen Referenzzins empfohlen. Seit Sommer 2018 wird die Pre-ESTER täglich veröffentlicht, die in seiner finalen Form als ESTER der neue Referenzzins für den Euro-Raum werden könnte. Wie aus den Overnight-Sätzen eine Zinsstrukturkurve mit längeren Laufzeiten gewonnen werden kann, ist gegenwärtig ein zentraler Diskussionspunkt in den Working Groups. Dieser Diskussionsaspekt der Terminzinssätze ist jedoch ein wesentlicher für Umsetzungsprojekte in Bezug auf die IBOR-Transition.

Eine Frage der Zeit – Ende 2021 soll umgestellt werden

Die IBOR-Referenzzinssätze sollen bis spätestens 2021 und der EONIA bereits Ende 2019 abgelöst werden. Derzeit arbeiten fünf Working Groups an Alternativvorschlägen für die jeweiligen Währungsräume mit unterschiedlichen Fortschrittsgraden und Geschwindigkeiten. Vor der Umstellung der IBORs auf die neuen Referenzzinssätze sind in den Working Groups noch eine Reihe offener Punkte zu klären.

Lange Zeit haben die Aufsichtsbehörden eine Lösung der IBOR-Problematik von den Marktteilnehmern aus der Privatwirtschaft erwartet. Der UK-Finanzmarktaufsicht FCA waren die Fortschritte dabei offensichtlich unzureichend, sodass CEO Andrew Bailey bei einer Ansprache Mitte 2017 die Zukunft des LIBOR nach 2022 infrage stellte. Im Juli diesen Jahres erhöhte Bailey weiter den Druck und wies auf Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems hin, sollten die Marktteilnehmer nicht zügig damit beginnen, neue Finanzkontrakte auf Basis der alternativen risikolosen Zinssätze abzuschließen. Am 19. September 2018 forderten die FCA und die Prudential Regulation Authority die größten im Vereinigten Königreich beaufsichtigten Banken und Versicherungen auf, bis zum 14. Dezember 2018 Darstellungen zu den Risiken und Mitigationsmaßnahmen sowie detaillierte Aktionspläne vorzulegen.

Die Überzeugungsleistung der FCA war notwendig, da mit der zeitlich straffen Benchmark-Regulierung die Auflagen für die teilnehmenden Banken immer höher werden und Banken mit Rechts- und Reputationsrisiken sowie hohen Strafen sich konfrontiert sehen. Unterstützt wird dies dadurch, dass sowohl der LIBOR wie auch der EURIBOR durch die Regulatoren als „kritische Benchmarks“ im Sinne der EU Benchmark-Verordnung1 klassifiziert wurden.

1Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Immense Herausforderungen für die Marktteilnehmer

Aufgrund der zentralen Bedeutung der IBOR-Sätze ergeben sich für die Marktteilnehmer, insbesondere die Banken, zahlreiche Herausforderungen, die Produkte, Prozesse und Systeme betreffen. Dazu gehören:

Entwicklung neuer Produkte und Anpassung bestehender Produkte basierend auf den alternativen Referenzzinssätzen
Mit dem Wegfall der IBORs wird es notwendig werden, neue Produkte zu entwickeln, die auf den alternativen Referenzzinsätzen basieren. Benötigt werden Geld- und Kapitalmarktprodukte, Finanzierungen und Darlehen sowie Derivate zur Absicherung der Zinsrisiken. Insbesondere die Entwicklung eines liquiden Marktes für börsengehandelte und zentral geclearte Derivate ist dabei von zentraler Bedeutung. 

Umstellung bestehender Verträge auf die neuen Referenzzinssätze
Da Banken eine Vielzahl von IBOR-basierten Finanzkontrakten im Bestand haben, welche eine Laufzeit über den Zeitpunkt der IBOR-Ablösung hinaus aufweisen, werden Strategien benötigt, wie mit diesen Verträgen umzugehen werden soll. Dabei sind nicht nur Produkte im Retailgeschäft betroffen (wie bspw. LIBOR-basierte Immobilienkredite), sondern zum Großteil auch Derivategeschäfte im institutionellen Geschäft.

Die in einigen bestehenden Verträgen formulierten Fallback-Lösungen für eine Zinsberechnung bei Nichtverfügbarkeit der IBOR-Sätze waren ursprünglich dafür gedacht, kurze Zeiten zu überbrücken und gingen davon aus, dass die Sätze dann wieder verfügbar sind. Als langfristige Lösung zur Umstellung der Verträge sind diese Ansätze in der Regel nicht geeignet. Banken sollten zum einen zeitnah ihr Risiko aus der Umstellung dieser Verträge ermitteln und zum anderen in die Kommunikation mit Kunden und Kontrahenten bezüglich der Umstellung der Verträge einsteigen. Da insbesondere die Verträge mit Geschäfts- und Privatkunden individuell gestaltet und papier-basiert sind, sollten sich Banken hier auf eine zeitintensive Umstellung einstellen.

Management von Zins- und Liquiditätsrisiken
Gegenwärtig steuern Banken das Zinsrisiko aus dem Darlehensgeschäft und dem Handel von Anleihen und anderen Zinsgeschäften dadurch, dass die Produkte auf einen Benchmark-Tenor transformiert werden und in Bezug auf diesen Tenor refinanziert und mit Derivaten abgesichert werden. Für die Hauptwährungen USD, EUR, GCP, JPY und CHF wird dazu in der Regel der 3-Monats-IBOR als Benchmark verwendet und stellt so die am intensivsten gehandelte Referenzrate dar.

Die zurzeit diskutierten Alternativzinssätze sind allerdings Overnight-Sätze und somit kein Ersatz für eine 3-Monats Funding-Benchmark. Wie aus diesen Sätzen Referenzzinssätze für längere Laufzeiten entwickelt werden können ist ein wichtiger Punkt auf der Agenda der Working Groups zu den alternativen Referenzzinssätzen. In jedem Fall wird hier ein grundlegender Pfeiler des Zins- und Liquitätsrisiko-Managements berührt und die Marktteilnehmer sind gezwungen sich darauf vorzubereiten. Folglich muss damit gerechnet werden, dass bestehende Hedges der unterschiedlichen Risiken in den Büchern der Bank anzupassen sind. Mit den daraus entstehenden P&L-Effekten muss umgegangen, wie auch den möglichen Anpassungsbedarfen in der Eigenkapitalunterlegung begegnet werden.

Bewertungsmodelle
Nahezu alle Bewertungsmodelle beinhalten Referenzen auf die IBOR-Sätze, die zur Berechnung von Forward-Zinssätzen zur Bewertung zukünftiger variabler Zinszahlungen oder als Zinssatz zur Diskontierung verwendet werden. Auch die zur Diskontierung von insbesondere besicherten Derivaten verwendeten OIS-Sätze sind betroffen, da die zugrundeliegenden Overnight-Raten ebenfalls reformiert werden. 

Alle betroffenen Bewertungsmodelle müssen überarbeitet und angepasst werden. Für interne Modelle, die die Zulassung der Aufsichtsbehörden erfordern, wird gegebenenfalls eine neue Zulassung zu beantragen sein. 

Bilanzierung und Steuern
Änderungen des Referenzzinses für die Bewertung von Kontrakten sowie Änderungen der Cashflows durch die IBOR-Ablösung können erhebliche Auswirkungen auf die P&L und das Hegde-Accounting bewirken. Analog können Änderungen im fairen Wert von Kontrakten Auswirkungen auf die direkt oder indirekt zu zahlenden Steuern haben. Besonders in international aufgestellten Finanzinstituten in Konzernstrukturen sind die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig zu analysieren. Umstellungen oder die Beendigung von Verträgen mit Kunden können zu frühzeitigen Gewinnen und damit zu einer nicht kalkulierten Steuerlast führen.

Systeme
Die IT-Systeme der Marktteilnehmer müssen auf die neuen Referenzzinssätze angepasst werden, um den veränderten Zinsberechnungen und Bewertungsmethoden Rechnung zu tragen. Marktdatensysteme müssen die neuen Zinssätze empfangen, validieren, verteilen und archivieren können. Handels- und Risikomanagementsysteme müssen ihre hochkomplexen Zinskurven-Hierarchien zur Preisstellung und zur fortlaufenden Bewertung anpassen. Buchungs- und Bilanzierungssysteme haben ähnliche Anpassungen vorzunehmen mit besonderem Blick auf das Hedge-Accounting. Auch Systeme des Risiko-Controllings, in denen Value at Risk und Expected Shortfall berechnet werden, müssen an die neue Bewertungslogik angepasst werden und rechtzeitig damit beginnen, eine Historie von den neuen Marktdaten anzulegen bzw. Proxies dafür zu definieren.  Back-Office-Systeme müssen die neuen Zinsen und Berechnungsmetoden abbilden können, um korrekte Zinszahlungen zu den auf den neuen Referenzzinsätzen basierenden Kontrakten auslösen zu können.

Deloitte unterstützt Finanzinstitute ganzheitlich bei der Umstellung

Die IBOR-Ablösung wird in vielen Banken mehrere Jahre in Anspruch nehmen – aufgrund der hohen Komplexität für die Anpassung von Bewertungs- und Risikomodellen, Verträgen sowie Anpassungen von IT-Systemen und Schnittstellen. Daher sollten Finanzinstitute bereits jetzt mit einer Auswirkungsanalyse beginnen, um rechtzeitig das gesamte Ausmaß der benötigten Umstellungen und deren finanzielle Auswirkungen bewerten zu können. Eine solche Analyse sollte einen detaillierten Umsetzungsfahrplan enthalten. Nach einer sorgfältigen Planung sollte dann in die Umsetzung gestartet werden.

Deloitte bietet Finanzinstituten ein ganzheitliches Serviceangebot an, um sie im Rahmen der Transformationsherausforderung der IBOR-Ablösung umfassend zu unterstützen. Über tiefe Fach-, Prozess- und Systemkenntnisse im Treasury und Capital Markets Umfeld kann Deloitte Kunden sowohl in der Analyse der Auswirkungen auf die relevanten Exposures, P&L-Effekte sowie notwendige Eigenkapitalunterlegung unterstützen, als auch in der Ableitung erforderlicher Umsetzungsmaßnahmen in den Geschäftsprozessen und Handelssystemen. Weitreichende Projekterfahrungen in der Parametrisierung, Anbindung und Upgrades relevanter Handelssysteme ermöglichen es Deloitte eine effiziente Umsetzung der Transitionsmaßnahmen in den entsprechenden Systemen anbieten zu können. Deloitte’s Beratungs- und Umsetzungsangebote für steuerliche und rechtliche Herausforderungen runden dieses ganzheitliche Serviceangebot ab.

Als größte internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Deloitte im europäischen und amerikanischen Markt mit den großen Finanzinstituten im engen und regelmäßigen Austausch zu dieser enormen Transformationsherausforderung. Damit kann Kunden stets ein aktueller Blick auf die Marktaktivitäten gegeben werden.

Ihre Ansprechpartner

Dennis Schetschock
Senior Manager | Consulting
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