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Plastiksteuer

Im GREEN DEAL der Europäischen Kommission vom 11.12.2019 wurde der Grundstein dafür gelegt, dass das Thema Nachhaltigkeit in alle Politikbereiche der EU einzieht. Zu diesem Zweck wurde festgelegt, dass der EU-Haushalt dabei eine Schlüsselrolle spielen sollte. So wurden neue Einnahmenströme („Eigenmittel“) festgelegt, von denen ein Teil auf Zahlungen für nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff entfallen soll. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Fakten zur sogenannten Plastiksteuer und was insbesondere aus deutscher Sicht zu tun ist, vor.

Neue Eigenmittel der EU

Seit dem 1.1.2021 werden die Eigenmittel der Europäischen Union u.a. durch eine neue Einnahmequelle ergänzt. Diese setzt sich aus einem Anteil der Einnahmen aus einem Beitrag der Mitgliedstaaten zusammen, der anhand des Gewichts der nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff mit einem Abrufsatz von 0,80 EUR pro Kilogramm berechnet wird. 

Genau genommen ist dies allerdings nur eine Methode zur Berechnung der Beiträge der Mitgliedsstaaten zum EU-Haushalt, diese EU-Einnahmen stellen aber keine Steuer dar. Eine Verpflichtung zur Einführung einer nationalen Plastiksteuer ist damit nicht verbunden. Die EU-Mitgliedstaaten können frei entscheiden, wie sie diese Verpflichtung umsetzen wollen. Im Jahr 2021 haben die meisten Mitgliedstaaten beschlossen, ihren Beitrag direkt aus ihren Staatshaushalten zu bestreiten. 

Plastiksteuer in Deutschland?

Nachdem der Koalitionsvertrag der jetzigen Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24.11.2021 veröffentlicht und vorgestellt wurde, ist diese Frage derzeit nicht ganz klar. Zu diesem Thema findet man im Koalitionsvertrag nur folgenden Hinweis:

„Die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wird wie in anderen europäischen Ländern auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt.“

Offen ist derzeit, wie diese Aussage im Hinblick auf die inhaltliche Ausgestaltung und Einführung einer neuen Plastiksteuer zu verstehen ist. Denkbar wäre

  • die Einführung einer Plastiksteuer oder
  • die Erhebung über die erweiterte Hersteller-Verantwortlichkeit (Extended Product Responsibility – EPR) oder
  • eine Kombination verschiedener Anreiz- und Steuermodelle.

Unabhängig davon, wie das Modell dann aussehen wird, könnte sich die neue Maßnahme insbesondere auf Unternehmen auswirken, die im Einzelhandel und in der Konsumgüter-, Chemie- und Verpackungsbranche tätig sind, sowie auf Branchen, die Kunststoffverpackungen verwenden.

Plastiksteuer in anderen Mitgliedstaaten?

Deutschland hat derzeit noch keine Plastiksteuer eingeführt. Trotzdem besteht insbesondere für Unternehmen mit Steuerverantwortlichkeiten für Tochtergesellschaften im Ausland eventuell bereits jetzt schon Handlungsbedarf.

Einige europäische Staaten haben bereits die Einführung einer Plastiksteuer beschlossen, wie beispielsweise das Vereinigte Königreich zum 1.4.2022, obschon nach dem Brexit kein EU-Mitglied mehr, und Italien. Italien hatte die Einführung bereits abgesegnet, sie dann aber auf den 1.1.2023 verschoben. Spanien führt die Plastiksteuer ebenfalls zum 1.1.2023 ein. In weiteren Ländern der Europäischen Union wird die Einführung diskutiert, in anderen Mitgliedstaaten wird der Beitrag aus dem regulären nationalen Haushalt bezahlt.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Unternehmen, die aufgrund ihres Geschäftsmodells oder geschäftlicher Aktivitäten von der Plastiksteuer oder Packaging-Tax betroffen sein könnten, sollten die Entwicklungen in den anderen Ländern verfolgen. Sofern aus dem eigenen Geschäftsmodell oder dem einer Tochtergesellschaft eine Verpflichtung in Bezug auf diese Steuerart besteht oder in Zukunft bestehen sollte, kann dies verschiedene Auswirkungen auf die unternehmensinternen Prozesse und Abläufe haben, etwa auf:  

  • Geschäftsprozesse, beispielsweise die Datenerhebung beim Lieferanten („Know your suppliers products“) 
  • Datenqualität in den eigenen Stammdaten zum Reporting der Plastiksteuer 
  • Anpassung der ERP-Systeme- Preisgestaltung 
  • evtl. zusätzliche Anforderungen bei der Rechnungstellung
  • administrative Anforderungen an die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen
  • Steuer-Reporting für die Besteuerung, evtl. Steuerbefreiungen und Erstattungen
  • Auswirkungen auf die Verantwortlichkeit der Steuerfunktion und
  • Ausweitung bestehender interner Kontrollsysteme auf diese Steuerart 

Diese Prozessthemen müssen rechtzeitig geprüft und geeignete Maßnahmen in die Wege geleitet werden. Der Steuerfunktion kommt diesbezüglich eine besondere Bedeutung in Bezug auf die Administration der Plastiksteuer zu.

Wir werden dieses Thema weiterverfolgen und Sie über das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer und nationaler Ebene auf dem Laufenden halten. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, unsere Ansprechpartner zu kontaktieren. 

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