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Schutz von Algo­rithmen in Big-Data-An­wendungen

Wie schützt man komplexe Algo­rithmen mithilfe der Geschäfts­geheimnis­gesetz­gebung

Aktikel von Dr. Katharina Scheja, erschienen in: CR | Computer und Recht, 8/2018, S. 485 - 552

Wer kann erarbeitete Algorithmen für Big Data-Anwendungen für sich beanspruchen? Wem gehören geschäftssensitive Daten oder Datensammlungen? Die EU hat hierfür mit der Richtlinie über den Schutz für technologisches Know-How und vertrauliche Geschäftsgeheimnisse (EU-RL 2016/943 vom 08.06.2016) einen Regelungsrahmen gesetzt. Das deutsche Umsetzungsgesetz steht kurz vor seiner Verabschiedung. Nach dessen Inkrafttreten wird es erstmals die Möglichkeit geben, komplizierte Algorithmen – die u.a. für Big-Data-Anwendungen essentiell sind – effektiv schützen zu lassen. Die Erlangung eines solches Schutzes für Algorithmen wie auch für andere Geschäftsgeheimnisse setzt jedoch diverse interne Maßnahmen und auch Vertragsanpassungen voraus. Der Beitrag erläutert die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, was Unternehmen tun müssen, um ihre Algorithmen und ihr Know-How effektiv zu schützen.

Artikel erschienen in: CR - Computer und Recht, 8/2018, S. 485-552

Falls Sie Interesse an weiteren Informationen haben oder den vollständigen Artikel erhalten möchten, wenden Sie sich gern direkt an Dr. Katharina Scheja.

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