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Bundestag verabschiedet Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld

Der Bundestag hat am 13. März 2020 ein Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht es der Bundesregierung mit Blick auf die Coronakrise kurzfristig die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld anzupassen.

Zielsetzung des vom Bundestag am 13. März 2020 in den Bundestag eingebrachten Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-Morgen-Gesetz“) ist es, die Weiterbildung von Arbeitnehmern und die Regelungen für die Ausbildungsförderung zu verbessern. Aufgrund der sich überschlagenden Entwicklungen wurden die Gesetzesinitiativen am 13. März 2020 jedoch um ein weiteres Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld mit Regelungen betreffend den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld für von der COVID-19-Epidemie betroffenen Unternehmern ergänzt und erweitert.

Das Gesetz betreffend den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld wurde vom Bundestag am 13. März 2020 unmittelbar verabschiedet. Die Regelungen zur Weiterbildung und zur Ausbildungsförderung wurden in den zuständigen Ausschuss verwiesen.

Der nachstehende Beitrag stellt die – geplanten und beschlossenen - Neuregelungen überblicksmäßig dar.

Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer

Mit Blick auf Ausmaß und Geschwindigkeit des Strukturwandels in der Arbeitswelt sollen Arbeitnehmer verstärkt durch Weiterbildungsmaßnahmen qualifiziert werden.

Vereinfachung von Antrags- und Bewilligungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen vereinfacht werden. Wenn eine Gruppe von Beschäftigten mit vergleichbarer Abschlussqualifikation, vergleichbarem Bildungsziel oder vergleichbarer Fördernotwendigkeit qualifiziert werden soll, sollen Sammelanträge und -bewilligungen möglich sein.

Höhere Zuschüsse

Wenn ein größerer Anteil der Arbeitnehmer eines Betriebes Weiterbildungsmaßnahmen benötigt, sollen höhere Zuschüsse gezahlt werden können. Die bestehenden, mit dem Qualifizierungschancengesetz geschaffenen Zuschussmöglichkeiten, sollen um 10 Prozentpunkte erhöht werden, wenn bei mindestens einem Fünftel der Belegschaft eines Betriebes qualifikatorische Anpassungen erforderlich sind. Die Erhöhung der Zuschüsse erfolgt sowohl für Lehrgangskosten als auch für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.

Qualifizierung in Transfergesellschaften

Qualifizierungsmaßnahmen in Transfergesellschaften sollen ausgebaut werden. Insbesondere soll die Qualifizierung aller Arbeitnehmer unabhängig von Alter und bisheriger Qualifikation gefördert werden können. Die Begrenzung der Förderung auf Ältere und Geringqualifizierte soll aufgehoben werden. Zudem soll die Möglichkeit der Bundesagentur für Arbeit, sich an den Kosten der Qualifizierung in von KMUs eingerichteten Transfergesellschaften zu beteiligen, auf bis zu 75 Prozent erhöht werden. Weiter soll es möglich sein, dass Qualifizierungsmaßnahmen über das Ende des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hinaus gefördert werden können.

Rechtsanspruch für Geringqualifizierte auf Weiterbildung

Geringqualifizierte sollen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung durch Agenturen für Arbeit und Jobcenter erhalten. Dadurch sollen Berufs- und Aufstiegschancen verbessert werden. Zudem soll dadurch ein Beitrag geleistet werden, um die hohe Arbeitslosenquote in dieser Personengruppe zu senken und mögliche Fachkräfte zu gewinnen.

Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

Auch die Ausbildungsförderung soll weiter gestärkt werden: die assistierte Ausbildung soll verstetigt und weiterentwickelt werden. Dabei sollen ausbildungsbegleitende Hilfen und assistierte Ausbildung zusammengeführt werden. Die Möglichkeit, während einer betrieblichen Berufsausbildung mit der weiterentwickelten assistierten Ausbildung zu fördern, soll auch Ausländerinnen und Ausländern, die ihre Berufsausbildung in Deutschland absolvieren, eröffnet werden. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung wird eine Fahrtkostenförderung geschaffen.

Verlängerung der Regelung zur Weiterbildungsprämie

Die Regelung zur Zahlung von Weiterbildungsprämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen soll für Eintritte in die berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert werden. Diese Regelung gilt bislang für Eintritte in berufsabschlussbezogene Maßnahmen, die bis 31. Dezember 2020 beginnen.

Änderung bei der Arbeitssuchend- und Arbeitslosenmeldung

Zudem sollen die frühzeitige Arbeitssuchendmeldung und die Arbeitslosenmeldung zeitgemäß weiterentwickelt werden. Beide sollen künftig auch elektronisch im Portal der Bundesagentur für Arbeit erfolgen können. Gleichzeitig wird der Vermittlungsprozess zur zügigen Wiedereingliederung gestärkt.

Neue Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld

Um für krisenhafte Zeiten – wie z.B. die durch die Coronavirus-Pandemie bedingten – gewappnet zu sein, enthält das am 13. März 2020 verabschiedete Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, die erlauben, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern.

Dazu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Der Anteil der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, soll auf 10 Prozent abgesenkt werden können. Bisher liegt dieser Wert bei einem Drittel der Belegschaft.
  • Auf das Erfordernis des Aufbaus negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Nach geltendem Recht müssen zur Vermeidung von Kurzarbeit Arbeitszeitkonten eingesetzt werden und ins Minus gefahren werden.
  • Arbeitgebern sollen Sozialversicherungsbeiträge, die sie normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, vollständig oder teilweise erstattet werden können.
  • Der Bezug von Kurzarbeitergeld soll auch für Leiharbeitskräfte ermöglicht werden.

Autoren: Dr. Charlotte Sander, Daniela Wasseram

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