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Bringt das Bitcoin-Urteil des Kammergerichts Berlin Rechts(un-)sicherheit?
Neue aufsichtsrechtliche Debatte um die Einordnung von Krypto-Assets
Artikel erschienen in "DAS INVESTMENT" | 16. November 2018
In einem Urteil hat das Berliner Kammergericht entschieden, dass Bitcoins nicht als Finanzinstrument einzuordnen sind. Diese Entscheidung widerspricht aber der Ansicht der Aufsichtsbehörde Bafin, die Bitcoins sehr wohl als Finanzinstrument qualifiziert. Welche Auswirkungen dieser Widerspruch haben könnte, erklärt Rechtsanwalt Dr. Osman Sacarcelik in seinem Gastbeitrag in „DAS INVESTMENT“.
Das KG Berlin, das die Einordnung von Bitcoin als Finanzinstrument verneint, widerspricht mit seinem Urteil der Lesart der Finanzaufsicht BaFin. Auch wenn das Urteil der Strafrichter keine Bindungswirkung für die Verwaltung entfaltet, wird der Druck auf den deutschen Gesetzgeber größer, klare Regeln für die Regulierung von Bitcoin und anderen Krypto Assets zu schaffen.
Den vollständigen Artikel können Sie unter folgendem Link aufrufen: DAS INVESTMENT: "Das Krypto-Sommermärchen ist vorbei"
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