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Die Kohle geht, der Solardeckel öffnet sich – Artikelgesetz zum Kohleausstieg tritt in Kraft
Eine weitere Maßnahme der Bundesregierung zur Umsetzung der Energiewende und der Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen, das Artikelgesetz zum Kohleausstieg („Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“), wurde nunmehr am 03.07.2020 verabschiedet und tritt in Kürze in Kraft (zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels war das Gesetz noch nicht veröffentlicht). Dieser wegweisende politische Kompromiss zur Umsetzung des Klimapakets der Bundesregierung und des von der „Kohlekommission“ erarbeiteten sog. Kohlekompromisses ist lange erwartet worden und enthält neben dem „Herzstück“ – dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz („KVBG“) – eine Vielzahl an Änderungen weiterer Gesetze, wie etwa des EEG und des EnWG.
Das Arbeitspapier (Download) beleuchtet die folgenden Aspekte:
- Umsetzung des Braunkohleausstiegs
- Steinkohleausstieg für Anlagen mit Inbetriebnahme vor 2010
- Steinkohleausstieg für Anlagen mit Inbetriebnahme nach 2010
- Härtefallregelung für Anlagen mit Inbetriebnahme nach 2010 – gibt es doch eine Entschädigung?
- Kohleersatzbonus
- Flankierende und weitere Maßnahmen
- Änderung des Ausbauziels im Erneuerbare-Energien-Gesetz
- Beihilferechtlicher Vorbehalt
- Einordnung in die Klimagesetzgebung des Bundes