mobile arbeit gesetz, mag

Article

Gesetzentwurf Mobile Arbeit Gesetz vorerst gestoppt – wie geht es weiter?

Die weitere Beratung des von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Entwurfs eines Mobilen Arbeit Gesetzes wurde vom Bundeskanzleramt zunächst blockiert. Gegenstand der politischen Auseinandersetzung ist insbesondere der Anspruch auf Home Office. Wir stellen Inhalte des Gesetzentwurfes näher dar und geben einen Ausblick auf abzusehende weitere Entwicklungen.

Am 26. April 2020 gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Führung von Hubertus Heil (SPD) erstmalig bekannt, dass man die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Home-Office – bzw. nach § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) am „Telearbeitsplatz“ – rechtlich neu ausgestalten möchte. Im Fokus eines neuen Gesetzes sollte dabei ein Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers auf eine bestimmte Anzahl von Home-Office-Arbeitstagen pro Jahr stehen.


Status quo

Nach der gegenwärtigen Rechtslage kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht qua Direktionsrecht dazu verpflichten kann, aus dem Home-Office zu arbeiten. Der Arbeitnehmer hat seinerseits keinen Anspruch darauf, von zu Hause zu arbeiten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies vertraglich geregelt oder Gegenstand einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages ist.


Gesetzesinitiative gestoppt

Kaum war der Entwurf zur interministeriellen Weiterberatung fertiggestellt, stellte sich am 7. Oktober 2020 das Kanzleramt in den Weg: Für eine Finalisierung des Gesetzes fehle es selbst innerhalb der Bundesregierung an der entsprechenden Rückendeckung. „Eine gesetzliche Regelung ist nicht notwendig. Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen, dann reicht das“, so der Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus. Ferner wurde eingewandt, dass es im Übrigen auch an einer entsprechenden Regelung im Koalitionsvertrag fehlt.

Ohne eine Abstimmung in den Ressorts der Ministerien hat das Gesetzesvorhaben keine Aussicht auf Erfolg. Denn wenn die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorlegt, geht solch einer Abstimmung immer der formelle Beschluss des Bundeskabinetts voraus.


Endgültiges Aus für das MAG?

Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass dies noch nicht das Ende der Debatte ist. Denkbar wäre, dass einzelne Neuregelungen, die ursprünglich Teil des MAG werden sollten, an anderer Stelle in die entsprechenden gesetzlichen Regelwerke inkorporiert werden. Ein Blick auf die maßgeblichen Bestandteile des Gesetzesentwurfes lohnt sich daher auch weiterhin.


Die maßgeblichen Neuregelungen des MAG

Herzstück des MAG sollte u.a. Nachfolgendes werden:

  • Arbeitnehmer sollen einen Anspruch auf (mindestens) 24 Arbeitstage Home-Office bzw. mobiles Arbeiten pro Jahr bekommen;
  • Arbeitgeber können diesem Anspruch nur aus „zwingenden betrieblichen Gründen“ widersprechen;
  • Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sollen ein Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen zum mobilen Arbeiten erhalten
  • Arbeitszeiten sollen digital erfasst werden (können);
  • der Versicherungsschutz (gesetzliche Unfallversicherung) soll verbessert bzw. dessen Reichweite klargestellt werden.

Fazit

Das Bundesarbeitsministerium setzt nun auf Gespräche und Verhandlungen. Es bleibt abzuwarten, ob Kompromisse oder Alternativvorschläge unterbreitet werden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist klar, dass das Mobile Arbeit Gesetz einen problematischen Eingriff in die Vertrags- und Unternehmerfreiheit des Arbeitgebers, mithin in einen durch Grundrechte geschützten Bereich, darstellt. Ob ein solcher Eingriff tatsächlich erforderlich ist, bleibt kritisch zu prüfen. Von den finanziellen Auswirkungen für Arbeitgeber ganz zu schweigen. Wünschenswert wäre es, wenn das Bundesarbeitsministerium im Rahmen etwaiger Überarbeitungen auch die handwerkliche Qualität des Gesetzesentwurfs einer kritischen Prüfung unterzöge.

Fanden Sie diese Information hilfreich?