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Modernisierung des Globalabkommens der EU mit Mexiko

Neues Globalabkommen EU-Mexiko

Am 17. Januar 2025 haben die Vertreter der Europäischen Union und Mexikos die Verhandlungen über die Modernisierung des Globalabkommens EU-Mexiko abgeschlossen.

Das Abkommen schafft einen modernen Rahmen für die beiderseitige wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit und stärkt so den partnerschaftlichen Rahmen, der im ursprünglichen, im Jahr 2000 in Kraft getretenen Abkommen verankert ist. Das neue Globalabkommen zwischen der EU und ihren zweitgrößten Handelspartner in Lateinamerika soll mehr als 550 Millionen Verbrauchern unmittelbar zugute kommen, indem es das beiderseitige Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handelsmöglichkeiten sowie die strategische Zusammenarbeit in wichtigen geopolitischen Fragen erleichtert (und fördert) – etwa im Zusammenhang mit Stabilität und Resilienz von Lieferketten oder bei der nachhaltigen Versorgung mit wichtigen Rohstoffen.

Mit den Worten der Delegation der Europäischen Union in Mexiko:

"Die handelspolitische Säule des Abkommens wird die bereits florierenden Handelsbeziehungen erheblich stärken: Der Warenhandel zwischen der EU und Mexiko wird 2023 ein Volumen von 82 Mrd. EUR erreichen, während der gegenseitige Handel mit Dienstleistungen 2022 ein Volumen von 22 Mrd. EUR erreichen wird, was Mexiko zum zweitgrößten Handelspartner der EU in Lateinamerika macht."

Überblick über die Handelsbeziehungen

Die Europäische Union ist – nach den Vereinigten Staaten und China – der drittgrößte Handelspartner Mexikos und nach den Vereinigten Staaten der zweitgrößte Exportmarkt für mexikanische Produkte (28,6 Mrd. EUR; 2023); zu den in die Europäische Union eingeführten Produkten zählen insbesondere Maschinen und Geräte, Transportausrüstungen (einschließlich Automobilteile), mineralische Erzeugnisse, optische Instrumente und Erzeugnisse der chemischen Industrie.

Darüber nehmen EU-Unternehmen bei ausländischen Direktinvestor in Mexiko nach US-Unternehmen den zweiten Platz ein und verzeichnet die EU weiterhin einen Handelsüberschuss (24,6 Mrd. EUR im Jahr 2023).

Mexiko mit seinen 128 Millionen Einwohnern ist ein sehr wichtiger Markt für europäische Produktionsunternehmen, insbesondere in den Bereichen Automobil, Energie, Industrie und Pharmazie; umgekehrt sind mehrere mexikanische Unternehmen auf den Kernmärkten der Europäischen Union stark vertreten.

Die wichtigsten Vorteile des neuen Globalabkommens

Zu den wichtigsten Vorteilen des neuen Globalabkommens zwischen der Europäischen Union und Mexiko gehören:

  • Abschaffung von Zöllen von bis zu 100 % auf wichtige EU-Ausfuhren, einschließlich landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
  • Verbesserter Zugang für EU-Unternehmen zum mexikanischen Markt und zur Teilnahme an Ausschreibungen der mexikanischen Regierung, einschließlich Antidiskriminierungsvorschriften und eines modernisierten Investitionsschutzes unter anderem durch Ersetzung des vorherigen Systems der Investor-Staat-Streitbeilegung durch ein neues Investitionsgerichtssystem.
  • Der Eckpfeiler des Investitionsgerichtssystems ist ein ständiges Gericht für das neue Globalabkommen, das gemeinsam von der Europäischen Union und Mexiko eingerichtet wurde, um Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und dem Staat, in dem die Investition getätigt wird, zu schlichten. Das Entscheidungsverfahren im Rahmen des Investitionsgerichtssystems ist in drei Hauptphasen unterteilt, nämlich die Konsultations-, die Gerichts- und die Berufungsphase. Die Europäische Union hat das Investitionsgerichtssystem bereits in ihre Abkommen mit Kanada, Singapur, Vietnam und Chile aufgenommen.
  • Stabilität und Nachhaltigkeit der Lieferkette, insbesondere Versorgungssicherheit bei Materialien, die für den ökologischen und digitalen Wandel von entscheidender Bedeutung sind, einschließlich des Verbots der doppelten Preisauszeichnung und des Verbots von über den Inlandspreisen liegenden Ausfuhrpreisen.
  • Verbesserter Schutz der von in der EU geschützten gewerblichen Schutzrechten/IP-Rechten in Mexiko.
  • Verbesserter Umwelt- und Arbeitsschutz.

Nächste Schritte

Die Vertreter der Europäischen Union und Mexikos werden ihre jeweiligen Verfahren zum Abschluss und zur Ratifizierung des neuen Globalabkommens einleiten. Sobald das Abkommen in Kraft getreten ist, wird diese wichtige regulatorische Entwicklung den bestehenden Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Märkten überarbeiten und das gemeinsame Wachstum angesichts der aktuellen globalen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen erleichtern.

Der endgültige Text des Globalabkommens und andere damit zusammenhängende Dokumente werden voraussichtlich in Kürze veröffentlicht werden. Deloitte Legal wird Sie weiterhin über diese und andere nationale und internationale regulatorische Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

 

Stand: Februar 2025

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