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Aktuelles aus dem Bereich Real Estate
Mietpreisbremse 2.0 | Steuerliche Vergünstigung Mietwohnungsbau - Gestoppt | Verringerung des Modernisierungszuschlags | Mietspiegelreform
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Mietpreisbremse 2.0?
Es ist nunmehr über sechs Monate her, dass die sog. „Mietpreisbremse“ eingeführt wurde, nach der Mietsteigerungen bei Neuvermietung in bestimmten Gebieten gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Nach der bestehenden gesetzlichen Regelung darf die zu Beginn des Mietverhältnisses vereinbarte und geschuldete Miete in Gebieten mit sogenannten angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen, es sei denn, die vom Vormieter zuletzt geschuldete Miete war höher.
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Steuerliche Vergünstigung zur Förderung des Mietwohnungsbaus - Gestoppt
Bereits anlässlich einer zweitägigen Bauministerkonferenz in Dresden im Oktober 2015 hatten die Bauminister von Bund und Ländern angesichts der Herausforderungen bei der Bereitstellung günstigen Wohnraums und auch angesichts der aktuellen Probleme mit der Flüchtlingsunterbringung ein Umdenken in der Baupolitik gefordert. Auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte das Bundeskabinett nunmehr am 9. März 2016 den Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive beschlossen. Das Programm sah unter anderem die Bereitstellung von Bauland, steuerliche Anreize, eine Vereinfachung von Bauvorschriften sowie Mittel für den sozialen Wohnungsbau vor.
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Verringerung des Modernisierungszuschlags
Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2016
Mit der Verabschiedung des ersten Mietrechtsnovellierungsgesetzes Mitte des Jahres 2015 sind die Reformen im mietrechtlichen Bereich noch nicht abgeschlossen. Das Bundesjustizministerium plant - den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen folgend - weitere Änderungen der mietrechtlichen Regelungen. Am 11. April 2016 hat das Ministerium einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht.
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Die geplante Mietspiegelreform
Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2016
Nach der Einführung des Gesetzes zur „Mietpreisbremse“ im vergangenen Jahr will der Gesetzgeber nunmehr die Kriterien für die Bestimmung der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ anpassen. Zugleich sollen die Grundsätze niedergelegt werden, nach denen ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 d BGB zu erstellen ist. Ziel des Gesetzgebers ist dabei, „dass der Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete realitätsnah abbildet“.
Am 11. April 2016 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften veröffentlicht.
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