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Beihilfe- und Kartellrecht: COVID-19 Update

Beihilfe- und kartellrechtliche Ausnahmen für Unternehmen der Life Sciences & Healthcare-Industrie

Im Kampf gegen COVID-19 kommt der Life Science & Healthcare-Industrie eine besondere Bedeutung zu. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten versuchen deshalb, für die entsprechenden Unternehmen zahlreiche Anreize dafür zu schaffen, auf allen relevanten Ebenen einen Beitrag zu leisten – sei es in der Forschung und Entwicklung, bei der Entwicklung und Bereitstellung von Testing-Infrastruktur oder auch in der Produktion.

In unserem Arbeitspapier beschreiben wir, welche Maßnahmen und Erleichterungen die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten in Bezug auf das EU-Beihilfenrecht und Kartellrecht an die Hand gibt.

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