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Wettbewerbs­rechtliche Compliance – vergabe­rechtliche Selbst­reinigung als Gegen­maß­nahme zum Kartell­verstoß

Unternehmen, die nachweislich einen Kartellverstoß begangen haben, droht regelmäßig ein Ausschluss vom Vergabeverfahren oder eine längerfristige Vergabesperre. Sofern ein Großteil des Umsatzes mit der öffentlichen Hand generiert wird, kommt als wirtschaftlich gebotene Reaktion dann nur die Vergaberechtliche Selbstreinigung in Betracht, deren Anforderungen im Wege der jüngsten Vergaberechtsreform erstmals legislativ ausgestaltet wurden.

Beitrag von Sebastian Schnitzler, Deloitte Legal im Betriebsberater 36/2016 vom 5.9.2016 | Seiten 2113–2176

Inhalt

Der Beitrag setzt sich zunächst mit den drohenden vergaberechtlichen „Sanktionen“ auseinander, ehe die Anforderungen an eine wirksame Selbstreinigung dargestellt werden. Abschließend wird herausgearbeitet, welche Fallstricke bei der Überführung in ein gesamtstrategisches Verteidigungskonzept beachtet werden sollten.

Sie finden den vollständigen Artikel nebenstehend zum Download. 

Wettbewerbsrechtliche Compliance | Artikel von Sebastian Schnitzler
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