Künstliche Intelligenz im Bildungssektor

Auswirkungen des EU AI Act auf den Bildungssektor

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) bietet enorme Chancen für die Bildung und könnte das Lernen, Lehren und Arbeiten grundlegend verändern, sie bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Das Deloitte-Whitepaper zeigt die Voraussetzungen für eine breite Implementierung im Einklang mit den Vorgaben des EU AI Act und dem Datenschutz auf.

 

In Zukunft könnte die Bildung personalisierter, inklusiver und mit mehr selbstbestimmter Teilhabe sein. Möglich macht dies die rasante technologische Entwicklung. Der Einsatz von KI im Bildungsbereich wird das Lernen, Lehren und Arbeiten fundamental verändern. Noch sind die Anwendungsfälle von KI in Bildungseinrichtungen in der Testphase. Was braucht es für die breite Umsetzung in der Praxis?

Die Fragen betreffen die technische Infrastruktur und Ausstattung, notwendige Kompetenzen, Upskilling-Angebote für Lehrende und die pädagogische Anpassung der Lerncurricula. Das neue Miteinander von Mensch und Maschine wird außerdem gelingen, wenn die Technologie sicher, zuverlässig und vorurteilsfrei funktioniert. Datenschutz und Ethik stehen im Fokus.

Mit dem AI Act setzt die EU konkrete Standards für die Entwicklung und den Umgang mit KI. Ethisch und transparent soll der Einsatz von KI sein. Im Bildungsbereich stuft der EU AI Act die Nutzung nahezu aller KI-Systeme als Anwendungen mit hohem Risiko ein. Bereits ab Februar 2025 sind KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko verboten. Spätestens bis August 2026 müssen alle eingesetzten KI-Technologien den Bestimmungen des EU AI Act entsprechen.

Für Bildungseinrichtungen, Staat und Verwaltung ergibt sich ein klarer Arbeitsauftrag. Unsere Handlungsempfehlungen dazu im Überblick:

Compliance sicherstellen: Alle KI-Systeme im Bildungssektor müssen die Anforderungen des EU AI Act erfüllen. Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen müssen entsprechend aufgeklärt und geschult werden. Bildungseinrichtungen sollten unter anderem KI-Lehrpläne integrieren, um digitale und KI-Kompetenzen bei den Lernenden zu fördern.

Pilotvorhaben umsetzen: Bevor KI-Anwendungen in den Unterricht Einzug halten, braucht es praktische Erfahrungen. Heißt: Anwendungsfälle definieren (z. B. das Aufsetzen eines KI-Korrekturassistenzsystems für Lehrkräfte), KI-Maschine auswählen, Lern- und Arbeitsprozesse gestalten, Datenverarbeitung und -haltung regeln. Hinzu kommt die Bereitstellung der (Cloud-)Infrastruktur – als Betriebsumgebung, die den Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit gerecht wird und gleichzeitig mit Lehr-, Lern- und Verwaltungslösungen umgesetzt wird.

(Bundes)länderübergreifende Vernetzung fördern: Der Austausch von Best Practices und Erfahrungen kann erheblich zur Optimierung und Harmonisierung der eingesetzten Lösungen beitragen. Denn Lehr-, Lern- und Arbeitsprozesse machen nicht vor Ländergrenzen halt. Auch wird nicht eine KI oder ein Sprachmodell alle Themenbereiche im Bildungssektor abdecken. Die Vernetzung von KI-Systemen sorgt für größtmögliche Offenheit, wenn es etwa darum geht, die passende KI-Lösung auszuwählen.

Strategie zur KI-Einbindung im Bildungssektor entwickeln: Ministerien und Schulen sollten eng zusammenarbeiten, um den EU AI Act erfolgreich in die Praxis zu überführen. Der Einsatz von KI sollte strategisch und übergreifend angegangen werden. So lassen sich gleiche Bildungschancen gewährleisten und Synergien nutzen.

Laden Sie hier das Deloitte Whitepaper „Künstliche Intelligenz im Bildungssektor. Auswirkungen des EU AI Act“ herunter und erfahren Sie mehr.

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