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Über Deloitte

Restruk­turierung und Sanie­rung

Corporate Restructuring Group (CRG)

Krise und Insolvenz eines Unternehmens können erhebliche Risiken, aber auch Chancen mit sich bringen. Deloitte Legal unterstützt Sie und hilft Ihnen dabei, diese Risiken zu meistern und Chancen zu nutzen!

Die Corporate Restructuring Group (CRG) von Deloitte Legal verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in Krisensituationen und der Zusammenarbeit bzw. dem Umgang mit allen relevanten Beteiligten, wie Banken, Rechtsberatern, Insolvenzgerichten, Kreditversicherern und öffentlichen Stellen.

Wir beraten und vertreten unter anderem:

  • Unternehmen, deren Gesellschafter sowie deren Geschäftsführung bei der Bewältigung unternehmerischer Krisen (z.B. ausgelöst durch sog. carve-outs, Probleme im Rahmen von cash-pools oder wirtschaftliche Schieflagen von ausländischen Tochtergesellschaften) 
  • Gläubiger in der Krise und Insolvenz ihrer Vertragspartner und/oder Kunden (z.B. bei der Durchsetzung von Aus-/Absonderungsrechten, der Vertretung im Gläubigerausschuss, der Prozess-Begleitung, der Gestaltung von Sicherheitenstrukturen und der Sicherheitenverwertung)
  • Insolvenzverwalter im Insolvenz-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht (z.B. der Prüfung von Aus-/Absonderungsrechten, der Prüfung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen, der Ausarbeitung von Insolvenzplänen und der Prozessvertretung).

Wie kaum eine andere Kanzlei ist Deloitte Legal in der Lage, auf ein engmaschiges internationales Netzwerk von Kollegen und Kooperationspartnern zurück zu greifen. Dies erlaubt es uns, Ihnen auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten mit kompetenter und umfassender Beratung zur Seite zu stehen.

Wege aus der Krise

Deloitte Legal berät Unternehmen in Krisensituationen und deren Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Gesellschafter. Wir bieten Ihnen kompetente Beratung zu allen relevanten Themen bei der Krisenvermeidung und -abwehr, insbesondere in den Bereichen Restructuring, Finance und Arbeitsrecht.

Unsere Restructuring-Experten haben langjährige Erfahrung in der Beratung verschiedenster Verfahrensbeteiligter (wie z.B. Senior- und Mezzanine Konsortien, Corporates, Insolvenzverwalter, Gläubiger und Schuldner) u.a. bei:

  • gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungen (z.B. ring-fencing, Liquidation, carve-outs zur Vorbereitung von distressed M&A-Transaktionen, Treuhandmodellen, Ausgliederungen, Sitzverlegungen, debt-to-equity swaps im Insolvenzplan)
  • nationalen wie internationalen Restrukturierungen (z.B. nach ESUG, als scheme of arrangement- oder chapter 11-Verfahren).

Unsere Finance Experten decken alle relevanten Bereiche der Eigen- und Fremdfinanzierung in Krisensituationen ab, unter anderem in der Form von:

  • Beratung zu Neuabschluss, Vertragsänderungen und waiver bei syndizierten Krediten
  • Beratung zu Nachrangdarlehen (u.a. Second Lien und Mezzanine Kredite)
  • Beratung bei Kapitalmarktmaßnahmen (u.a. debt-to-equity-swaps, Anpassung von Anleihebedingungen in der Krise, sanierende Kapitalerhöhung).

Unsere Arbeitsrechts Experten komplettieren unser Beratungsspektrum u.a. durch:

  • arbeitsrechtliche Beratung zur Vermeidung eines Insolvenzfalls (z.B. Sanierungstarifverträge, Kurzarbeit, Personalabbau, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften)
  • arbeitsrechtliche Begleitung des Insolvenzverfahrens (z.B. Personalabbau, Erwerberkonzept etc.) 
  • Begleitung nach Personalabbau und Insolvenzverfahren (z.B. Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren 

Haftungsfragen

Bei wirtschaftlichen Krisen stellt sich häufig auch die Frage nach der zivilrechtlichen sowie der strafrechtlichen Verantwortung der handelnden Organe. Ein weiterer Schwerpunkt unserer insolvenznahen Beratung ist daher einerseits die Identifikation von Haftungsrisiken und der zur Vermeidung einer zivil- und strafrechtlichen Haftung der beteiligten Organe möglichen und/oder gebotenen Maßnahmen. Andererseits beraten wir Aufsichtsräte und Gesellschafter auch in Zusammenhang mit der Prüfung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber Vorständen und Geschäftsführung.

Unternehmenserwerb aus der Insolvenz

Darüber hinaus begleiten wir in- und ausländische Investoren im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz. So genannte "distressed M&A-Transaktionen" sind fester Bestandteil des M&A-Kerngeschäfts unserer Kanzlei. Unsere Beratung umfasst dabei insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter, die Erstellung und Verhandlung der Unternehmenskaufverträge sowie die anschließende Beratung der Auffanggesellschaft zur erfolgreichen rechtlichen Begleitung des Turnarounds. Insolvenzverwalter unterstützen wir bei der Veräußerung von Geschäftsbetrieben.

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