Posted: 17 Sep. 2021 5 min. read

FINANZAMTSZAHLUNGEN: KOSTENPFLICHTIGE RÜCKÜBERWEISUNG UND SÄUMNISFOLGEN AB 30.9.2021

Überblick

Wie bereits in den Tax News berichtet, wurden mit Beginn des Jahres 2021 Dienststellen des Finanzamtes aufgrund der Finanzverwaltungsreform mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) zusammengefasst. Daraus ergaben sich mit 1.1.2021 Änderungen im Zusammenhang mit den Kontonummern bei Zahlungen an zusammengelegte Dienststellen.

 

Rücküberweisungen bei Zahlungen an falsche Kontonummern ab 30.09.2021.

 

Bis 29.9.2021 werden etwaige Zahlungen an die vorherigen Kontonummern der nunmehrigen Dienststellen seitens der BAWAG P. S. K. entgegengenommen und an die jeweiligen korrekten Konten kostenfrei umgebucht.

Ab 30.9.2021 werden nunmehr Zahlungen an die alten Kontonummern der nunmehrigen Dienststellen nicht mehr entgegengenommen, sondern kostenpflichtig an die Auftraggeberin bzw den Auftraggeber zurücküberwiesen.

Damit etwaige zusätzliche Kosten wie Säumniszuschläge, Mahnspesen und Rücküberweisungen verhindert werden, sollten die Kontendaten vor der nächsten Überweisung, bei den Überweisungsvorlagen sowie bei etwaigen Daueraufträgen an das Finanzamt nochmals kontrolliert werden. Insbesondere bei einer Überweisung, die gleichzeitig als Schadensgutmachung aufgrund einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG fungieren soll, ist besondere Vorsicht geboten.

Der untenstehenden Tabelle können die aktuellen Konteninformationen für Finanzamtszahlungen an zusammengelegte Dienststellen entnommen werden (für die übrigen Dienststellen sind die Kontonummern unverändert geblieben):

bisheriges Finanzamt (FA) bis 31.12.2020

seit 1.1.2021 zusammengefasst zur Dienststelle (DST)

neue Kontonummer seit 1.1.2021

FA Klagenfurt, FA St. Veit Wolfsberg

DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg

AT92 0100 0000 0556 4572

FA Kitzbühel Lienz, FA Kufstein Schwaz

DST Tirol Ost

AT62 0100 0000 0554 4839

FA Bregenz, FA Feldkirch

DST Vorarlberg

AT63 0100 0000 0557 4988

FA Neunkirchen Wr. Neustadt, FA St.Pölten Lilienfeld

DST Niederösterreich Mitte

AT08 0100 0000 0550 4295

FA Gänserndorf Mistelbach, FA Hollabrunn Korneuburg Tulln

DST Weinviertel

AT28 0100 0000 0550 4226

FA Bruck Leoben Mürzzuschlag, FA Graz Umgebung

DST Steiermark Mitte

AT38 0100 0000 0553 4698

FA Wien 4/5/10, FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg

DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg

AT31 0100 0000 0550 4075

 
Die IBAN des Finanzamtes für Großbetriebe lautet: AT88 0100 0000 0550 4116.
 
 

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Ihr Kontakt

Mag. Madeleine Grünsteidl, LL.B. (WU), LL.M. (NYU)

Mag. Madeleine Grünsteidl, LL.B. (WU), LL.M. (NYU)

Senior Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Madeleine Grünsteidl ist Steuerberaterin bei Deloitte Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verfahrens- und Finanzstrafrecht, in der Beratung von Privatpersonen (Private Clients) sowie Körperschaften und im internationalen Steuerrecht. Zudem ist sie spezialisiert auf Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz. Sie ist regelmäßig als Fachautorin und Fachvortragende tätig.