Posted: 22 Jun. 2022 5 min. read

Aktuelles zur USt – Highlights aus der RV zum AbgÄG 2022

Überblick

Am 15.6.2022 wurde die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen betreffend die Umsatzsteuer.

(Doch) kein Reverse-Charge-Verfahren bei B2B-Vermietungsumsätzen – „Reparatur“ von Titanium

Im vergangenen Jahr hat der EuGH mit seinem Urteil Rs Titanium für viel Aufruhr in der heimischen Immobilienbranche gesorgt (siehe unseren Beitrag vom 9.6.2021), indem er festgestellt hat, dass eine in einem Mitgliedstaat vermietete Immobilie keine feste Niederlassung darstellt, wenn der:die Vermieter:in der Immobilie nicht über eigenes Personal für die Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügt. Diese Rechtsprechung wurde mit dem Wartungserlass 2021 in die Umsatzsteuerrichtlinien übernommen (mit Wirkung ab 1.1.2022). Diese Rechtslage hätte im Ergebnis dazu geführt, dass ausländische Vermieter:innen, die im Inland gelegene Grundstücke an Unternehmer:innen bzw juristische Personen vermieten, ihre Vorsteuern vielfach im Vorsteuererstattungsverfahren hätten geltend machen müssen.

Erfreulicherweise hat nun der Gesetzgeber mit dem AbgÄG 2022 reagiert: Nunmehr kommt es bei Vermietungen von inländischen Grundstücken durch Unternehmer:innen, die weder ihr Unternehmen im Inland betreiben noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben („ausländische Vermieter:innen“), zu keinem Übergang der Steuerschuld auf inländische Unternehmer:innen bzw juristische Personen des öffentlichen Rechts . Somit bleiben die ausländischen Vermieter:innen Schuldner der Umsatzsteuer und haben diese im Veranlagungsverfahren zu erklären, wodurch auch österreichische Vorsteuern im Veranlagungsverfahren (dh in den UVAs) geltend zu machen sind. Damit wird weitestgehend die Verwaltungspraxis vor der Entscheidung in der Rs Titanium wiederhergestellt. Festzuhalten ist jedoch, dass ausländische Vermieter:innen ohne entsprechendes Personal in Österreich aufgrund der Rs Titanium als ausländische Unternehmer:innen (ohne Betriebsstätte in Österreich) anzusehen sind, sodass bei Leistungen iSd § 3a Abs 6 UStG an diese Vermieter:innen (zB Beratungsleistungen) künftig keine österreichische Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist.

Da ein explizites Inkrafttreten dieser Regelung im AbgÄG 2022 nicht vorgesehen ist, tritt diese Gesetzesänderung unmittelbar am Tag nach der Kundmachung  in Kraft.

Steuerbefreiung für grenzüberscheitende Personenbeförderung mit Eisenbahnen

Nach der aktuellen Rechtslage ist nur die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Flugzeug oder Schiff (ausgenommen auf dem Bodensee) von der Umsatzsteuer befreit. Auf die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Eisenbahnen fällt hingegen für den österreichischen Streckenabschnitt 10 % Umsatzsteuer an.

Aus ökologischen Gründen und als Schritt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit internationaler Bahnverbindungen sollen grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen ab 1.1.2023 für den österreichischen Streckenteil von der Umsatzsteuer befreit werden. Der Vorsteuerabzug für mit diesen Umsätzen zusammenhängende Vorleistungen bleibt erhalten (echte Steuerbefreiung).

Steuerbefreiung auf Schutzmasken

Aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Lage soll die Anwendbarkeit des Steuersatzes iHv 0 % für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken bis 30.6.2023 verlängert werden.

Ausweitung der Umsatzsteuerregelung für Dreiecksgeschäfte

Zur Vermeidung von Widersprüchen im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten soll die Regelung über Dreiecksgeschäfte künftig auch auf Reihengeschäfte mit mehr als drei Personen angewandt werden können. Dies war bisher nicht gesetzeskonform.

Umsatzsteuerzinsen

Zur geplanten eigenständigen Verzinsungsregelung hinsichtlich der Umsatzsteuer verweisen wir auf unseren Beitrag vom 20.6.2022 zu den verfahrensrechtlichen Highlights der RV AbgÄG 2022.Link.


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Mag. Christian Bürgler

Mag. Christian Bürgler

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Mag. Christian Bürgler ist Partner in der Steuerberatung bei Deloitte in Wien. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer berät er Privatstiftungen und Unternehmen im Bereich indirekte Steuern (Umsatzsteuer, Zollrecht) sowie M&A auf internationaler und nationaler Ebene.