Posted: 03 Nov. 2022 4 min. read

Update Energiekostenzuschuss: Voranmeldung startet am 07.11.2022

Am Montag, den 7. November startete die Frist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss. Diese läuft noch bis zum 21. November. Diese Voranmeldung erfordert nur wenige Stammdaten, welche für die Antragsstellung verpflichtend sind, u.a.:

  • Firmenname
  • Adresse
  • Kontaktmöglichkeiten
  • ZVR-Zahl (bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Kontaktdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse, der vertretungsbefugten Person(en). Es besteht zudem die Möglichkeit eine zweite Person mit einer ergänzenden E-Mailadresse anzugeben, welche für den Antragsprozess relevant ist.
  • Zuletzt ist noch eine Auskunft vorgesehen, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat. Wenn dies der Fall ist, ist eine zusätzliche Angabe notwendig, ob es sich beim antragsstellenden Unternehmen voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt. Zu beachten gilt, dass diese Energieintensität jedoch erst bei der formalen Antragsstellung im Rahmen des zugewiesenen Zeitrahmens von einem/einer Steuerberater:in/Wirtschaftsprüfer:in/Bilanzbuchhalter:in zu bestätigen ist.

Auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen wird für die Einreichung ein Zeitraum nach aktuellsten Informationen ab 22. November zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Dieser Zeitraum soll laut aktuellsten Informationen eine Woche betragen.  Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der Zuschussmittel maßgeblich – wir empfehlen gegebenenfalls daher eine rasche Voranmeldung im aws-Fördermanager („First-Come-First-Served-Prinzip“).

Leider wurde die Förderrichtlinie mit den inhaltlichen Details bis dato noch nicht veröffentlicht – auf der Basis der vorliegenden Informationen sollen mit dem Energiekostenzuschuss allerdings energieintensive Unternehmen mit einer Förderung von 30% der Mehrkosten im Zeitraum Februar bis September 2022 für Strom, Erdgas und Treibstoffe (nur in Stufe 1) unterstützt werden. Ein Unternehmen ist dann energieintensiv, wenn die Energiekosten 2021 mindestens 3% des Produktionswertes betragen bzw. ab Förderstufe 2 wenn die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5% des Mehrwertes (abgeleitet vom umsatzsteuerlichen Gesamtumsatz und von umsatzsteuerlichen Eingangsleistungen) beträgt.

Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter EUR 700.000 ist die Prüfung des Kriteriums „energieintensiv“ nicht notwendig. Da der Energiekostenzuschuss generell mindestens EUR 2.000 betragen muss, ist die Beantragung allerdings generell nur sinnvoll/möglich, wenn die Mehraufwendungen für Energie (Strom, Erdgas, Treibstoff) im Zeitraum von Februar bis September 2022 im Vergleich zur Vorjahresperiode mehr als zirka EUR 6.500 betragen. Für Klein- und Kleinstunternehmen (Zuschussuntergrenze iHv EUR 2.000 wird unterschritten) soll es ein gesondertes Pauschalfördermodell geben. Dafür ist keine Voranmeldung im aws Fördermanager notwendig (Abwicklung über gesonderte Förderstelle geplant).

Die wichtigsten Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss finden Sie auf der Homepage der aws: hier und in unseren Breaking Tax & Legal News Nr.7/2022.

Im Zweifel empfehlen wir, gleich am kommenden Montag eine Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss vorzunehmen. Falls nicht bereits vorhanden, ist vor der Voranmeldung eine Registrierung im aws-Fördermanager vorzunehmen.

Da die Antragstellung ab 22. November nur in einem zugewiesenen und kurzen Zeitraum möglich sein wird, ist eine zeitnahe Vorbereitung der notwendigen Unterlagen (zB Ermittlung der förderbaren Kosten, Steuerberaterbestätigung) zu empfehlen.  

 

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Verena Ruedl, MSc.

Verena Ruedl, MSc.

Manager | Deloitte Österreich

Verena Ruedl ist als Förderexpertin im Bereich Global Investment & Innovation Incentives zuständig für indirekte und direkte, nationale sowie europäische Fördermöglichkeiten. Sie verfügt über mehrjährige Erfahrung im Bereich öffentlicher Förderungen sowie im Bereich der Forschungsprämie. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Entwicklung optimaler Förderstrategien sowie bei der Umsetzung der Strategien inkl. der Begleitung in der Beantragung identifizierter Fördermöglichkeiten.

Florian Laure, MSc (WU), LL.B. (WU)

Florian Laure, MSc (WU), LL.B. (WU)

Partner | Deloitte Österreich

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer begleitet Florian Laure schwerpunktmäßig international agierende Unternehmen und Konzerne im Bereich internationales Steuerrecht und Konzernsteuerrecht. Sein Beratungsfokus liegt dabei auf der steuerlichen Begleitung von M&A Transaktionen als auch im Bereich grenzüberschreitender (Re)Strukturierungen. Darüber hinaus verfügt er über umfangreiche Expertise im Bereich F&E und IP aus steuerlicher Sicht und begleitet nationale und international agierende Unternehmen bei der Erarbeitung optimaler Förderstrategien sowie bei der steuerlichen F&E- und IP-Strukturierung. Fachautor und Fachvortragender.

Denise Rosenitsch, BSc (WU)

Denise Rosenitsch, BSc (WU)

Consultant | Deloitte Österreich

Denise Rosenitsch ist als Förderexpertin im Bereich Global Investment & Innovation Incentives zuständig für indirekte und direkte, nationale Förderungen. Sie begleitet Unternehmen bei der Beantragung von Förderungen für F&E- und Investitionsprojekte sowie der österreichischen Forschungsprämie. Während Ihres Studiums im Bereich der internationalen Betriebswirtschaft war sie in einer mittleren Steuerberatungskanzlei tätig, wo sie vor allem für die Abwicklung der Investitionsprämie zuständig war.