Posted: 17 May 2024 2 min. read

Steuererklärungen 2023: Fristenanzeige in FinanzOnline und Quotenregelung NEU

Für die Steuererklärungen 2023 gilt erstmals eine neue Rechtslage für die sog. „Quotenregelung“ für Steuerberater:innen. Neu ist, dass Steuerberater:innen die von ihnen vertretenen Mandant:innen jährlich für die sog. „Quotenregelung“ neu anmelden müssen, sofern die Mandant:innen die Quotenregelung in Anspruch nehmen wollen. Die Quotenregelung ermöglicht, dass die gesetzliche Frist zur Abgabe von Steuererklärungen (grundsätzlich 30.6. des Folgejahres) maximal bis zum 31.3. des zweitfolgenden Jahres ausgedehnt werden kann (für Details zur Quotenregelung, siehe unseren zugehörigen Deloitte Tax & Legal Blogartikel).

Die Anmeldungen zur Quotenregelung für Steuererklärungen 2023 müssen von Steuerberater:innen bis 30.6.2024 durchgeführt werden. Solange noch keine Anmeldung einer Steuernummer zur Quotenregelung 2023 vorgenommen wurde, ist in FinanzOnline als Abgabefrist der 1.7.2024 hinterlegt. Mit Anmeldung zur Quotenregelung 2023 wird die Abgabefrist für die Steuererklärungen automatisch verlängert. Wenn Sie daher mit Ihrer Deloitte-Steuerberater:in vereinbart haben, dass Sie unter der Quotenregelung von Deloitte geführt werden, kann die in FinanzOnline derzeit hinterlegte Frist ignoriert werden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Deloitte-Steuerberater:innen.

 

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Mag. Robert Rzeszut

Mag. Robert Rzeszut

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Mag. Robert Rzeszut ist Steuerberater und Partner im Bereich Tax Litigation bei Deloitte Österreich in Wien. Er ist Experte für Abgaben-Verfahrensrecht und führt insbesondere komplizierte und umfangreiche Beschwerden und Revisionen an die Verwaltungsgerichte, an Höchstgerichte sowie internationale Verständigungsverfahren. Als zertifizierter Finanzstrafrechtsexperte ist er überdies auf Selbstanzeigen und finanzstrafrechtliche Verteidigung spezialisiert.Als stv. Leiter der Arbeitsgruppe Verfahrensrecht im Fachsenat für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) ist Mag. Rzeszut bestens mit akteullen Entwicklungen in seinen Spezialgebieten betraut. Darüber hinaus ist Mag. Rzeszut Herausgeber des KSW-Leitfadens für Betriebsprüfungen sowie des großen „Stoll“-Kommentars zur Bundesabgabenordnung (BAO). Weiters ist Mag. Rzeszut Autor zahlreicher Fachpublikationen im Steuerrecht und als Fachvortragender tätig. Als solcher leitet er den renommierten Lehrgang zum Verfahrensrecht auf der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Dr. Stefan Hübner

Dr. Stefan Hübner

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Dr. Stefan Hübner ist Partner bei Deloitte Österreich. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater liegen seine Beratungsschwerpunkte in den Bereichen Körperschaftsteuer, Restrukturierungen und internationales Steuerrecht. SeineTätigkeitsschwerpunkte sind die steuerliche Forschungsförderung. Seine Branchenschwerpunkte liegen in den Bereichen Pharma & Life Sciences sowie Immobilien. Er ist Mitglied das Fachsenats für Steuerrecht und als Fachautor und Fachvortragender tätig.