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Die Welt nach Basel III

Die neuen Regeln für Banken

Die Reformierung der Standardansätze zur RWA-Berechnung in Bezug auf alle Risikoarten ist nicht nur mit Aufwänden bei der Umsetzung, sondern insbesondere auch mit weitreichenden strategischen Implikationen verbunden.

Dezember 2017

Am 7. Dezember 2017 hat der Baseler Ausschuss nach einer mehrjährigen Konsultationsphase das überarbeitete Rahmenwerk „Basel III: Finalising post-crisis reforms“ zur (standardisierten) Berechnung der risikogewichteten Aktiva und Capital Floors finalisiert. Von der Aufsicht wird das Reformpaket offiziell als Finalisierung der Basel III-Vorschriften tituliert, wohingegen am Markt mit Blick auf die weitreichenden Änderungen vielfach die Bezeichnung „Basel IV“ gewählt wird.

Die neuen Vorschriften beziehen sich auf sämtliche Risikoarten und betreffen alle Banken – ungeachtet der Größe und des Geschäftsmodells. Banken, die derzeit die regulatorischen Eigenmittelanforderungen mit Hilfe interner Modelle ermitteln, sind von den Neuerungen in besonderem Maße betroffen: Nach langwieriger Diskussion wird sukzessive ein so genannter Output-Floor eingeführt. Ferner kommt es zu grundsätzlichen Einschränkungen bei der Verwendung institutseigener Risikobewertungsverfahren.

Aus den beschlossenen Modifikationen ergeben sich dabei nicht nur Herausforderungen in Bezug auf die konkrete Umsetzung der neuen Anforderungen im Rahmen der Risikoermittlung. Im Fokus dürften vielmehr auch mit Blick auf die veränderten Kapitalanforderungen strategische Fragestellungen beispielsweise im Hinblick auf bestehende Geschäftsfelder oder die Sinnhaftigkeit einer Weiterentwicklung von internen Modellen stehen. Diese machen eine frühzeitige Analyse der Neuerungen erforderlich.

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