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Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen (CSRD)

Ausweitung der Berichtspflicht

Überblick

Die Offenlegung von Maßnahmen im Bereich CSR (Corporate Social Responsibility) und Nachhaltigkeit ist bei großen börsennotierten Unternehmen bereits seit längerer Zeit zwingender Teil der Berichterstattung. Die Berichtspflicht umfasst ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG). Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde die bestehende Richtlinie (NFRD) über die nichtfinanzielle Berichterstattung von 2014 geändert und die Berichtspflicht stark ausgeweitet. Der wohl wichtigste Aspekt der CSRD für viele Unternehmen im EU-Raum ist die doch erhebliche Ausweitung des Umfangs an Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen, wobei diesbezüglich ein Stufenmodell betreffend das zeitliche Inkrafttreten beschlossen wurde.

Die Bestimmungen gelten für alle großen Unternehmen und für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen), dh Unternehmen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums zwei von drei festgelegten Größenkriterien überschreiten (40 Mio. Umsatz, 20 Mio. Bilanzsumme, 250 Mitarbeiter:innen). Für Unternehmen, die bereits von der zuvor geltenden NFRD betroffen sind, ist die Anwendung ab 2024 vorgesehen; für Unternehmen, die derzeit nicht unter die Berichtspflichten der NFRD fallen ab 2025; für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen ab 2026 mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028. Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sind ab 2028 unter bestimmten Voraussetzungen von der Berichtspflicht umfasst. Tochtergesellschaften sind von der CSRD ausgenommen, sofern die Muttergesellschaft die Tochtergesellschaft in ihren konsolidierten Lagebericht aufnimmt. Die CSRD führt auch eine Prüfungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.

Fazit

Unternehmen, die sich bisher noch nicht mit Nachhaltigkeitsinformationen auseinandergesetzt haben, ist zu empfehlen, sich ehestmöglich mit dem Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung vertraut zu machen und zu klären, ob man von dieser Verpflichtung betroffen ist, um von den Erfordernissen aus der CSRD und den aus einer Säumnis erwachsenden finanziellen Nachteilen nicht überrascht zu werden.

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