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Pensionserhöhung und etwaige Beendigung der Altersteilzeit 2023

Lohnt sich ein kurzfristiger Pensionsantritt im Jahr 2023 noch?

Überblick

Die Pensionen werden im kommenden Jahr um rund 9,7 Prozent erhöht, was sich aus der Durchschnittsinflation der letzten zwölf Monate ergibt. Es wurde sohin geregelt, dass die Pensionskonten von im Kalenderjahr 2023 bestehenden Pensionen für das kommende Jahr 2024 um 9,7 Prozent aufgewertet werden. Im Ergebnis bedeutet das, dass jene Personen, die noch mit 1. Dezember 2023 in Pension gehen (oder bereits früher in Pension gegangen sind), lebenslänglich eine erheblich höhere Pension erhalten als jene Personen, die erst zum 1. Jänner 2024 oder danach in Pension gehen. Diese Personen, die somit erst ein paar Wochen später die Pension antreten, bekommen ihr Pensionskonto nur um 3,5 Prozent aufgewertet. Daraus resultierend kann es für bestimmte Dienstnehmer:innen von wesentlichem Interesse sein, das Dienstverhältnis noch 2023 zu beenden und die Pension in diesem Jahr anzutreten. Dies betrifft vor allem auch viele Dienstnehmer:innen, die sich aktuell in Altersteilzeit befinden und diese vorzeitig beenden wollen, damit noch 2023 ein Pensionsantritt möglich ist.

Fazit

In diesem Zusammenhang ist jedoch insbesondere iZm einer etwaigen Rückforderung des Altersteilzeitgeldes Vorsicht geboten und es empfiehlt sich eine strukturierte und überlegte Beendigung. Eine Rückforderung des Altersteilzeitgeldes kann grundsätzlich nur dann zur Gänze ausgeschlossen werden, wenn die Altersteilzeit und das Dienstverhältnis durch eine Dienstnehmer:innenkündigung beendet werden. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Beendigung der Altersteilzeit und auch den damit verbundenen lohnabgabenrechtlichen Konsequenzen etwaiger dienstzeitabhängiger Ansprüche (zB Abfertigung „alt“) jederzeit zur Verfügung.

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