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Steuerkontrollsystem (SKS)

Tax Function Management

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Prüfung des Steuerkontrollsystems (SKS-Prüfungsverordnung – SKS-PV) wirkt sich wesentlich auf das steuerliche Kontrollumfeld Ihres Unternehmens aus. Die Verordnung beinhaltet wichtige Vorgaben zur „Ausgestaltung und Prüfung eines Steuerkontrollsystems“. Ein angemessenes und wirksames Steuerkontrollsystem („SKS“) stellt außerdem eine wesentliche Voraussetzung für das Stellen eines Antrages auf begleitende Kontrolle iSd §§153a ff BAO dar. Auch für Unternehmen, die nicht an der begleitenden Kontrolle teilnehmen, kann ein gelebtes Steuerkontrollsystem vor finanzstrafrechtlichen Folgen schützen.

Im Rahmen eines SKS müssen Unternehmen komplexe Faktoren berücksichtigen:

  • eine angemessene sowie wirksame Aufbau- und Ablauforganisation
  • Ressourcenausstattung und –planung
  • Risikokontrollen für die Einhaltung der für das Unternehmen relevante Steuergesetze und der unternehmensinternen Regelwerke
  • Implementierung geeigneter Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen
  • Entwicklung und Umsetzung geeigneter Informations- und Kommunikationsmaßnahmen
  • Regelmäßige Überwachung und Verbesserung des Steuerkontrollsystems
  • Systematische und einheitliche Dokumentation des SKS

Praktische Umsetzung

Als Einstieg in den Aufbau oder die Anpassung des Steuerkontrollsystems bieten wir Ihnen folgende Unterstützungsleistungen an:

  • Erhebung des derzeitigen Status Ihres Steuerkontrollsystems:
    • Analyse Ihrer bestehenden SKS-Dokumentation
    • Identifikation möglichen Verbesserungspotentials und Aufzeigen von Optimierungsmaßnahmen
  • Steuerrichtlinie: wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Steuerrichtlinie
  • Erhebung der wesentlichen steuerrelevanten Risiken und deren Dokumentation in einer Risiko-Kontroll-Matrix. Dabei legen wir unseren Fokus nicht nur auf die Steuern und Abgabenarten iSd §153e Abs 1 BAO, sondern können Sie auch beim Aufbau eines SKS für weitere Steuern und Abgaben (zB lohn- und gehaltsabhängige Abgaben, Zoll und Verbrauchsteuern, etc) unterstützen
  • Dokumentation wesentlicher steuerrelevanter Prozesse
  • Erstellen eines Monitoringplans

Mit einem innerbetrieblichen Steuerkontrollsystem reduzieren Sie nachhaltig steuerrelevante Risiken und damit das steuerliche Haftungspotential für Ihr Unternehmen, Ihre Steuerabteilung und Ihre Mitarbeiter.

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