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Forschungsprämie
Unterstützung bei der Antragsstellung und darüber hinaus
Die Forschungsprämie ist eine 14%ige Cash-Prämie und stellt eines der wichtigsten Förderinstrumente für F&E in Österreich dar. Bspw. wurden im Jahr 2023 mehr als 9.328 F&E-Projekte mit einem Rekordvolumen von rund EUR 1,2 Mrd. eingereicht . Die Forschungsprämie kann prinzipiell nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres von jedem Unternehmen beantragt werden, das begünstigte Forschung und Entwicklung betreibt, unabhängig von Unternehmensgröße, Rechtsform, oder Branche. Da es sich bei der Forschungsprämie um eine tatsächlich rück erstattbare Cash-Gutschrift handelt, kommt diese auch direkt Unternehmen in Verlustsituationen zugute.
Förderfähige Kosten
Im Rahmen der steuerlichen Forschungsprämie sind sowohl eigenbetriebliche als auch in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung prämienbegünstigt. Voraussetzung ist, dass die F&E systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird sowie die in Auftrag gegebene Forschung und Entwicklung Aufwendungen iHv. EUR 1 Mio. pro vollem Wirtschaftsjahr nicht übersteigt. Prämienbegünstigt ist hierbei zum Beispiel die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehende Entwicklung von Modellen, Produkten und Prozessen.
Zur Beantragung der Forschungsprämie können sämtliche F&E-Kosten unabhängig vom Projekterfolg geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise:
- Löhne und Gehälter
- Investitionen in Anlagevermögen und Immobilien, die zu F&E-Zwecken genutzt werden
- alle F&E-relevanten Ausgaben wie bspw. Materialkosten sowie zugekaufte Dienstleistungen
- Finanzierungs- und auch anteilige Gemeinkosten
Prozess
Unternehmen in Österreich können eine Prämie in Höhe von 14% für durchgeführte F&E-Arbeiten beantragen.
Die Antragsstellung der Forschungsprämie erfolgt im Allgemeinen über ein zweistufiges Verfahren nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres:
- Beantragung der Forschungsprämie selbst beim zuständigen Finanzamt.
- Zusätzlich muss eine technische Begutachtung der im jeweiligen Wirtschaftsjahr durchgeführten F&E bei der FFG (FFG-Jahresgutachten) beantragt werden.
Der Antragsprozess der Forschungsprämie wurde durch das AbgÄG 2022 novelliert, wodurch ab dem Kalenderjahr 2022 ein Antrag auf Forschungsprämie unabhängig von der Ertragssteuerveranlagung frühestens nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres und spätestens vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres gestellt werden kann.
Zudem wurden noch weitere Neuerungen beschlossen, insbesondere die Möglichkeit eines fiktiven Unternehmerlohns und die Möglichkeit von Teilfestsetzungen bzw. Teilauszahlungen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Unsere Services und Ihr Nutzen
Unser Team, mit umfassendem steuerlichen sowie technischen Know-how, sowie langjähriger Förder- und Branchenexpertise, unterstützt Sie durch den gesamten Prozess bei der Beantragung der Forschungsprämie. In einem gemeinsamen Workshop analysieren wir Ihre förderwürdigen F&E Aktivitäten und helfen Ihnen dabei, eine Abgrenzung einzelner förderwürdiger Projekte vorzunehmen. Gemeinsam evaluieren wir Ihre F&E-Projekte auf Potenziale im Hinblick auf eine effiziente Beantragung des FFG-Gutachtens. In einem nächsten Schritt erarbeiten wir eine gemeinsame Strategie, um die Wahrscheinlichkeit einer positiven Beurteilung seitens der FFG sowie die anschließende Gewährung der Forschungsprämie zu erhöhen.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung der technischen Projektbeschreibungen und nehmen Ihnen wertvolle Ressourcen und Zeit ab. Zudem begleiten wir Sie bei der Berechnung aller berücksichtigungsfähigen Aufwendungen und analysieren mögliche Zusatzpotenzial von bisher als nicht begünstigt angenommenen Aufwendungen und Investitionen. Gerne begleiten wir Sie auch über die Antragstellung hinaus, bspw. bei Rückfragen, oder im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung der erforderlichen Dokumente sowie Abwicklung bei der Forschungsprämie. Dabei ziehen Sie mit unseren Unterstützungsleistungen insbesondere folgende 5 Benefits:
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