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Endfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Endfassung der CSRD bringt erhebliche Erweiterung der Berichtspflichten

Am 21. April 2021 wurde der Entwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Nichtfinanziellen Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) veröffentlicht und im Juni 2022 konnte schließlich eine Einigung im europäischen Trilogverfahren erzielt werden. Der finale Text der CSRD sieht eine erhebliche Erweiterung der berichtpflichtigen Unternehmen vor und zielt vor allem auf eine Erhöhung der Transparenz, der Vergleichbarkeit sowie der Digitalisierung ab.

Seit dem Jahr 2017 sind bestimmte Unternehmen öffentlichen Interesses sowie Finanzdienstleister und Versicherungen aufgrund der Non Financial Reporting Directive (NFRD), welche in Österreich im Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt worden ist, zur Erstellung eines nichtfinanziellen Berichtes bzw. einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. In den Gesetzestexten wurden den Unternehmen sehr viele Freiräume gegeben, welche jedoch dazu führten, dass vor allem die Vergleichbarkeit der offengelegten Informationen kaum vorhanden war, dass Auswirkungen der Geschäftstätigkeit lückenhaft dargestellt sowie die Risikobetrachtung unzureichend waren.

Im Zusammenhang mit dem EU Aktionsplan für ein Nachhaltiges Finanzwesen als Kernstück des europäischen Green Deals und für die Erreichung der von der EU gesetzten (Nachhaltigkeits-)Ziele sind jedoch flächendeckende belastbare und vergleichbare Informationen notwendig, um Auswirkungen und Risiken adäquat abzubilden und den Einfluss auf die finanzielle Performance von Unternehmen zu verstehen. Mit der Endfassung der CSRD wird diesen Problemen Rechnung getragen, um eine nachhaltige europäische Wirtschaft zu schaffen, in welcher profitables Unternehmertum auch in Zukunft gewährleistet werden kann.

Zeitlicher Rahmen der CSRD und betroffene Unternehmen

Noch im Jahr 2022 wird die CSRD in Kraft treten. Binnen 18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt muss die Richtlinie in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Die Berichterstattungspflicht gem. CSRD wird für Unternehmen stufenweise eingeführt:

Berichtsjahr 2024: Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen (große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen im Jahresdurchschnitt).

Berichtsjahr 2025: Große Kapitalgesellschaften (gem. § 221 UGB) und vergleichbare Rechtsformen (d.h. auch Co Kg oder Genossenschaften) sowie alle großen Banken und Versicherungen unabhängig der Gesellschaftsform

Berichtsjahr 2026: Kapitalmarktorientierte KMUs sowie ausländische Unternehmen, die an geregelten Kapitalmärkten in der EU notieren oder Wirtschaftsaktivitäten in einem bedeutenden Umfang in der EU entfalten.

Entwicklung eines EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Um die Vergleichbarkeit der offengelegten Informationen zu erhöhen, wird von der EU ein verpflichtend anzuwendender Berichterstattungsstandard geschaffen, welcher von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group - ESRS) erarbeitet wird. Folgende Aspekte werden adressiert:

  • Geschäftsmodell & Strategien
  • Ziele und Fortschritte
  • Rolle der Verwaltungs-, Management- und Leitungsorgane (Governance)
  • Policies & Richtlinien
  • Wichtigste negative Auswirkungen
  • Wichtigste Risiken, einschließlich Abhängigkeiten und Risikomanagement
  • Prozess der Wesentlichkeitsanalyse (Berücksichtigung der „Double Materiality“)
  • Wertschöpfungskette und Beschreibung der kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen

Die europäischen Berichterstattungsstandards werden von der EFRAG im Jahr 2022 finalisiert und bis 30. Juni 2023 als Delegierter Rechtsakt für alle sektorübergreifenden ESRS veröffentlicht und bis 30. Juni 2024 für weitere sektorunabhängige und sektorspezifische Angabepflichten. Für KMUs und nicht-komplexe Kreditinstitute bzw. firmeneigenen Versicherungsunternehmen erhalten eigene, erleichterte Angabepflichten.

Prüfungspflicht und verpflichtende Offenlegung im Lagebericht

Die bisherigen freiwilligen Prüfungen, die viele Unternehmen bereits durchführen haben lassen, wird durch eine verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance, ISAE 3000) ersetzt. Eine Evaluierung, ob auf eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) gewechselt werden kann, wird in der Endfassung der CSRD bereits angeführt.

Die geforderten Informationen sollen in Zukunft im Lagebericht berichtet werden. Dementsprechend ist auch keine gesonderte Berichterstattung oder Ausgliederungen von Inhalten mehr zulässig.

Digitalisierung

Um die maschinellen Auswertungen von Nachhaltigkeitsinformationen weitestgehend zu ermöglichen, sind diese spätestens 1 Jahr nach dem Bilanzstichtag im Berichtsformat ESEF (European Single Electronic Format) zu veröffentlichen.

Neue Anforderung an die Berichterstattung und das Nachhaltigkeitsmanagement

Neue Erfordernisse der CSRD umfassen die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit. Sachverhalte sind dann als wesentlich einzustufen, wenn sie entweder aus finanzieller Perspektive wesentlich sind oder wenn sie mit signifikanten Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt einhergehen. Zudem sind weiters alle relevanten Stakeholdergruppen bei der Wesentlichkeitsanalyse zu berücksichtigen.

Außerdem wird eine Erklärung der Kompatibilität des Geschäftsmodells mit dem 1,5°C Ziel des Pariser-Klimaabkommen gefordert. Dafür müssen Ziele und Maßnahmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange definiert werden.

Fazit

Die Corporate Sustainability Reporting Directive bestätigt die Ambitionen der EU, Vorreiterin im Bereich eines nachhaltigen Wirtschaftssystems zu sein. Mit der umfangreichen Erweiterung der berichtspflichtigen Unternehmen sowie der Einführung einer Prüfungspflicht, wodurch vor allem Green Washing verstärkt entgegengetreten wird, kommen für eine Vielzahl von Unternehmen neue Berichterstattungsanforderungen hinzu. Im Zusammenhang mit der TaxonomieVO, welche schon jetzt die Wechselwirkung zwischen finanziellen und nichtfinanziellen KPIs bestärkt, wird die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung noch weiter unterstrichen und Unternehmen sind gut beraten, sich ehestmöglich mit den neuen Themenstellungen auseinandersetzen.

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