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IFRS 16 – Leases 

Mit Inkrafttreten von IFRS 16 müssen alle gemieteten und bislang ausserbilanziellen Vermögenswerte in den Unternehmensbilanzen aufgeführt werden, unabhängig von der Grösse des Unternehmens oder der Branche.

Einführung Überblick

Das IASB (Normierungsgremium für die internationalen Rechnungslegungsnormen) und das FASB (Normierungsgremium für die amerikanischen Rechnungslegungsnormen) haben zusammen an einer Lösung für mehr Transparenz bei Mietverhältnissen in Rechnungsabschlüssen von Unternehmen gearbeitet. Auf Basis dieser gemeinsamen Überlegungen veröffentlichte das IASB im Januar 2016 die neue Rechnungslegungsnorm IFRS 16 zu Leasingverhältnissen.

Investoren, Finanzanalysten und Regulierer fordern mehr Transparenz bei in Rechnungsabschlüssen ausgewiesenen Mietverhältnissen. Da einige geleaste Vermögenswerte nicht in der Bilanz erfasst werden während andere zu Vermögenswerten und Schulden führen, ist die Finanzlage von Unternehmen schwer zu vergleichen. Dies insbesondere zwischen Unternehmen, die Vermögenswerte unter ausserbilanziellen Leasingverhältnissen nutzen und solchen die diese Vermögenswerte erwerben.

Die Auswirkungen in der Schweiz

Die Norm IFRS 16 wird sich auf die Bilanz, die Erfolgsrechnung sowie bedeutende Kennzahlen vieler Unternehmen auswirken. Die neue Norm betrifft insbesondere Unternehmen aus den Branchen Luftfahrt, Einzelhandel sowie Reisen und Freizeit. Laut IFRS 16 müssen tatsächlich fast alle Leasingverträge in der Bilanz des Mieters ausgewiesen werden. Zwei Ausnahmen bestehen jedoch:

  • kurzfristige Leasingverträge
    Leasingverträge gelten bis zu einer Dauer von 12 Monaten als kurzfristig. Allerdings umfasst die Vertragsdauer ebenfalls eine Prüfung der Optionen, anhand derer der Vertrag verlängert oder gekündigt werden kann. Daher werden viele Immobilienmietverträge ungeachtet der unkündbaren Zeitperiode (in der Schweiz generell 3–6 Monate) in der Bilanz des Mieters erscheinen.
  • Leasingverträge von geringwertigen zugrunde liegenden Aktiva
    Geringwertige Aktiva sind solche, die neu einen geringen absoluten Wert besitzen, wie Laptops, Mobiltelefone und Büromaterial. Fahrzeuge gelten ausdrücklich nicht als „geringwertige“ Aktiva.

Diese beiden Mietvertragsarten können, müssen aber nicht als Aktiva geführt werden.

Was Sie beachten müssen

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Oliver Köster

Oliver Köster

Direktor

Oliver ist für den Bereich Assurance Services in der Schweiz verantwortlich, der Interimslösungen und Beratungsdienste im Bereich der Wirtschaftsprüfung anbietet. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erf... Mehr

Luciano Monga

Luciano Monga

Partner

Luciano ist Senior Partner in unserem Luganer Büro. Er verfügt über mehr als 18 Jahre Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung und Beratung von Schweizer und internationalen Kunden aus verschiedenen Branch... Mehr