Perspektiven

Die US-Steuerreform ist (fast) durch: Und was nun?

Die Auswirkungen auf den Standort Schweiz

21. Dezember 2017

Der amerikanische Kongress hat gestern, wie erwartet, die umfassende US-Steuervorlage abgesegnet. Die Unterschrift des Präsidenten, welche die Steuerreform in Rechtskraft erwachsen lässt, dürfte als reine Formsache angesehen werden. Damit haben die Amerikaner in nur wenigen Wochen die grösste Steuerreform und Steuersenkung seit über 30 Jahren auf die Beine gestellt. Die Steuerreform kann als sehr wirtschaftsfreundlich bezeichnet werden, profitieren werden vor allem Unternehmen - grosse, wie kleine. Die Steuersenkungen bei den natürlichen Personen fallen dagegen vergleichsweise eher bescheiden aus und sind zeitlich limitiert.

Die Unternehmen profitieren massgeblich von einer Steuersatzsenkung von 35% auf 21%, schon ab 2018, und von anderen Bestimmungen, wie z.B. von der zeitlich beschränkten Möglichkeit, Investitionen sofort steuerlich abzuschreiben. Zwar werden diese Massnahmen durch eine teilweise Verbreiterung der Steuerbasis, in dem gewisse Abzüge nicht mehr steuerlich zugelassen oder eingeschränkt werden, wie z.B. der Zinsabzug, und durch gewisse Mindestbesteuerungsvorschriften auf ausländischen Erträgen teilweise kompensiert. Unter dem Strich dürfte jedoch für die meisten U.S. Unternehmen eine merkliche Steuerentlastung resultieren.

Damit werden grundsätzlich die US-Unternehmen international kompetitiver und die USA als Investitionsland attraktiver, und der Konkurrenzdruck auf das Ausland, auch die Schweiz, nimmt zu. Zudem wurden gezielt Massnahmen getroffen und Anreize geschaffen, die es für amerikanische Unternehmen steuerlich weniger attraktiv machen, Aktivitäten und Gewinne ins Ausland zu verschieben, und die dazu ermuntern sollen, Aktivitäten und Gewinne wieder in die USA zurück zu verlagern, wie etwa eine faktische Mindestbesteuerung auf gewissen ausländischen Erträgen, oder die Einführung einer eigentlichen „Patentbox“ für Erträge auf immateriellen Werten mit Auslandbezug mit einer Besteuerung von 13.125%.

Kapitalabzug aus der Schweiz und anderen Ländern?

Im Weiteren dürfte der Wechsel hin zu einem sogenannten territorialen Steuersystem, wie wir es auch in der Schweiz kennen, wo Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften nicht besteuert werden, und auf Dividenden ein Beteiligungsabzug gewährt wird, zu einem bedeutenden Abzug von Kapital aus dem Ausland, und entsprechend auch aus der Schweiz, führen.

Unter dem heutigen US-System werden Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften grundsätzlich erst besteuert, wenn sie in die USA zurückgeführt werden. Das hat dazu geführt, dass heute US-Unternehmen geschätzte Gewinne von bis zu USD 3 Billionen (3000 Milliarden) im Ausland liegen haben. Diese Gewinne dürften nun, da diese im Rahmen einer Übergangsregelung zu einem tieferen Satz besteuert werden, egal ob sie zurückgeführt werden oder nicht, zu einem grossen Teil auch tatsächlich zurückgeführt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass rund die Hälfte dieser Gewinne in die USA zurückgeführt werden könnte.

Wie auch bei der letzten grossen Steuersatzsenkung vor rund 30 Jahren, als man vom sogenannten „Reagan Tax Boom“ sprach, könnte auch diese Steuersatzsenkung die US-Wirtschaft kurzfristig beflügeln und den U.S. Aktienmärten und dem US Dollar weiter Auftrieb verleihen. Ob allerdings das im Rahmen der Steuersenkung zusätzlich geschaffene Defizit von geschätzten USD 1.5 Billionen durch eine erhöhte Wirtschaftsleistung und damit höheren Steuereinnahmen aufgefangen werden kann, bleibt abzuwarten.

Auswirkungen auf US-Unternehmen in der Schweiz

Was sind nun die konkreten Auswirkungen für Unternehmen in der Schweiz mit US-Bezug und verbundenen Gesellschaften in den USA? Deren US-Gesellschaften werden zunächst einmal von der Steuersatzsenkung von 35% auf 21% und von anderen steuersenkenden Massnahmen profitieren. Anderseits wird sich die Steuerbelastung teilweise erhöhen, da der Zinsabzug eingeschränkt wird und gewisse Zahlungen an ausländische verbundene Gesellschaften teilweise faktisch nicht mehr abzugsfähig sind, sowie der Zinsabzug eingeschränkt wird.

Die Auswirkungen der US-Steuerreform können im Einzelfall sehr unterschiedlich sein, und die Unternehmen sind gut beraten, die möglichen Auswirkungen zeitnah und umfassend zu analysieren. Je nach dem müssen anschliessend Änderung in der Wertschöpfungskette oder in der Finanzierungsstruktur vorgenommen werden. In einzelnen Fällen dürfte dies auch zu Verlagerung von Aktivitäten zurück in die USA führen.

Für US-Unternehmen wird im es Rahmen der US-Reform grundsätzlich in der Tendenz steuerlich weniger attraktiv, Aktivitäten und Gewinne ins Ausland zu verschieben oder im Ausland aufrecht zu erhalten, schon deshalb weil der US-Steuersatz massiv tiefer ist, und die Differenz zum Ausland schmilzt. Davon ist auch die Schweiz betroffen.

US-Unternehmen unterhalten in der Schweiz direkt geschätzte rund 30‘000, oft hochqualifizierte Arbeitsplätze, indirekt dürften es noch um ein Vielfaches mehr sein. Als Absatzmarkt ist die Schweiz in der Regel unbedeutend. Die US-Unternehmen sind hier, um von den vorteilhaften Rahmenbedingungen der Schweiz zu profitieren, wie flexibler Arbeitsmarkt, verlässliches Rechtsystem, gute Infrastruktur, stabile Verhältnisse und tiefe Steuern. Die steuerlichen Rahmenbedingungen stellen oft einen wichtigen Faktor dar.

Die Auswirkungen der US-Steuerreform auf US-Unternehmen in der Schweiz können im Einzelfall sehr unterschiedlich sein, und die Unternehmen sind gut beraten, die möglichen Auswirkungen zeitnah und umfassend zu analysieren.

Standort Schweiz herausgefordert

Die Schweiz hat im internationalen Vergleich nach wie vor sehr gute steuerliche Rahmenbedingen. Damit sind nicht nur unsere im internationalen Vergleich tiefen Steuersätze gemeint, sondern auch unsere kompetenten Steuerbehörden, wo zeitnah sachgerechte und pragmatische Lösungen für steuerliche Fragestellungen gefunden werden können. In der Schweiz, wo der Steuerpflichtige als gleichwertiger Geschäftspartner angesehen wird, besteht ein Vertrauensverhältnis zwischen den Steuerpflichtigen und den Steuerbehörden, das im Internationalen Verhältnis einzigartig ist. Dazu müssen wir sehr Sorge tragen.

Um im Wettbewerb um multinationale Unternehmen mit hoch qualifizierten Arbeitsplätzen bestehen zu können, brauchen wir bessere steuerliche Rahmenbedingen als das Ausland, denn wir haben in der Regel viel höhere Kosten als das Ausland, die wir damit kompensieren müssen. In diesem Sinne hat nun erstmal eine schnelle und wirtschaftsfreundliche Umsetzung unserer Unternehmenssteuerreform, der Steuervorlage 17 (STV 17), erste Priorität. Mit einer wirtschaftsfreundlichen Umsetzung der STV 17 haben wir gute Karten, um im internationalen Steuerwettbewerb auch in Zukunft vorne dabei zu sein.